Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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I Post des 
jOrig.-Tarifes 
XLIII. Instrumente, Uhren, Korzwaaren. 
355 
Tarifmässige Benennung 
Russland. 
niesser, photographische Apparate, sowie 
Brillen, Lorgnetten, Fernrohre und Opern 
gucker in Einfassung aus ordinärem Material, 
mit den Kisten, Futteralen, Büchern u. dgl., 
in welchen sie verpackt sind, zusammen 
gewogen 
Anmerkung: Brillen, Lorgnetten und Operngucker in 
Gold-, Silber- und Platinseinfassung werden laut § 159 
verzoll ; in Einfassung aus Perlmutter, Schildpatt, Elfen 
bein und dergleichen werthvollen Materialien, sowie mit 
Verzierungen ans Email, mit Vergoldung und Versilberung 
— laut § 227, Punkt 1. 
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Uhrmacherwaaren : 
1. Uhrwerke, zusammengestellt zu Taschen 
uhren, sowie zu Wand-, Kamin-, Reise- und 
Tischuhren, ohne Gehäuse oder getrennt 
vom Gehäuse, in welchem sie eingeführt 
werden 
; Stück 
1 
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75 
Anmerkung: Die äusseren Gehäuse solcher Uhren 
unterliegen der Zollgebühr je nach dem Material, aus 
welchem sie gemacht sind; wenn aber das Uhrwerk 
nicht ans dem Gehäuse genommen werden kann, so 
werden die Uhren zusammen mit dem Gehäuse gewogen 
und je nach dein Material des Gehäuses verzollt. 
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159 
2, Taschenuhren und Chronometer, goldene 
und vergoldete jeder Art 
3, Taschenuhren und Chronometer, silberne 
und andere aller Art, mit Ausnahme der 
goldenen und vergoldeten 
4, Hölzerne Uhren ohne äusseres Gehäuse, 
blos mit einem Zifferhlatte 
5, Thurmuhren 
6, Uhrwerktheile jeder Art, nicht zusammen 
gestellt, als: Federn, Räder, Zeiger, Böden, 
Zifferblätter, Uhrschlüssel (mit Ausschluss 
der goldenen und silbernen, g 159) und 
Bestandtheile von Carcellampen, zu Uhr 
werken gehörige Glöckchen, die auf Uhr 
werken zusammen importirt werden . , . 
Fabrikate aus Gold, Silber und Platina: 
1. Goldarbeit jeder Art, Juwelierarbeit aus 
Gold, ohne Edelsteine, sowie mit jeder Art 
echten und unechten Edelsteinen, Perlen 
u. dgl 
2. Silber- und Vermeil- (vergoldetes Silber) 
Arbeiten jeder Art, Juwelierarbeit aus Silber, 
mit oder ohne Vergoldung, sowie mit jeder 
Art echten und unechten Edelsteinen, Per 
len u. dgl • . . . . 
3. Platinasachen jeder Art 
4. Posamentierarbeit ans Gold, Silber und 
Rauschgold, zu Draht gezogenes und ge 
sponnenes Gold, Lahn, Flitter und ähn 
liche Verzierungen, sowie Bänder aus Gold 
und Silber 
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