Full text: Kartelle

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Dagegen hat dieser Gedanke eine größere Rolle gespielt, als 
man sich überlegte, wie die Warenbeschaffung in der ersten Zeit 
nach dem Kriege geregelt werden sollte. Da, besonders in den 
mitteleuropäischen Staaten, eine große Knappheit an industriellen 
Rohstoffen und anderen Waren, für deren Bezug man auf das Aus- 
land angewiesen war, entstanden war, so wurde befürchtet, daß nach 
Ende des Krieges durch das plötzliche Geltendmachen einer großen 
Nachfrage in Verbindung mit der befürchteten Tonnageknappheit 
und den Währungschwierigkeiten bei freier Konkurrenz der Käufer 
außerordentliche Preissteigerungen eintreten würden. Man hat des- 
halb verhältnismäßig frühzeitig überlegt, wie durch besondere Maß- 
nahmen solche Nachteile vermieden werden könnten, Bereits im 
November 1915 ging folgende Notiz durch die Zeitung: „Die plan- 
mäßige Versorgung der deutschen Industrie mit Rohstoffen aus dem 
Auslande wird nach Beendigung des Krieges von ganz besonderer 
Bedeutung für die Überleitung der industriellen Kriegswirtschaft zur 
Friedenswirtschaft sein. Es muß verhütet werden, daß infolge des 
Bedürfnisses der Industrie, sich nach dem Frieden möglichst schnell 
mit Rohstoffen einzudecken, Mißstände, namentlich hinsichtlich der 
Preisbildung, der Gestaltung der Valuta usw. eintreten. Der Kriegs- 
ausschuß der deutschen Industrie hat sich zwecks Organisierung der 
Rohstoffversorgung nach Friedensschluß bereits an die zuständigen 
Stellen gewandt und wird Gelegenheit nehmen, diese Frage mit den 
in Betracht kommenden industriellen Fachverbänden und sonstigen 
interessierten Kreisen zu erörtern.“ 
In dem ersten Teilbericht des Ausschusses für Handel und Ge- 
werbe betr. Überführung der Kriegs- in die Friedenswirtschaft!) 
vom 4. November 1916 wird über einige dem Reichstage zuge- 
gangene Denkschriften das Folgende ausgeführt: „Der Deutsche Ver- 
band Kaufmännischer Vereine und der Verband Deutscher Hand- 
m€me collectivement les matieres premieres qui leurs sont necessaires. C’est l’Etat 
seul qui procede ä ces achats. Le consortium recoit donc ses matigres 
premieres des mains de l’Etat auquel il est oblige€ de les reprendre en totalite et en lui 
remboursant le prix d’achat grossi de tous les debours faits. Les lots ainsi recus des 
mains de l’Etat sont alors repartis par le consortium entre ses membres suivant des 
regles de repartition determinees et ä un prix qui est fixe par l’Etat de maniere ä as- 
surer au consortium un certain benefice qui lui permette de remunerer son capital. 
L’Etat, enfin, fixe aussi les prix auxquels seront vendus aux consommateurs les pro- 
duits obtenues par les fabricants au moyen de cette matiere premiere.‘ Vgl. im übrigen 
Guilhon, Les Consortiums en France pendant la guerre (Paris 1924), und die dort 
angeführte Spezialliteratur. 
ll Reichstagsdrucksache, ı3. Leg.-Per., II. Sess., Nr. 504
	        
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