Full text: Die sociale Lage der Handlungsgehülfen und ihre Verbesserung durch die kaufmännischen Vereine

Als Grund dieser Erscheinung wird hauptsächlich die „Konkurrenz" 
angegeben. Fast alle Geschäftsinhaber versichern, sie würden den Verkauf 
gern unterlassen, wenn nicht die Rücksicht ans die Konkurrenz sie zwinge. 
Stichhaltiger scheint die vorgeschützte Rücksichtnahme ans die Bedürfnisse 
der Landleule in kleinen Marktstädten. 
Als nachteilige Folgen für die Arbeitnehmer wird Verkürzung des 
Gehalts genannt, die Angaben schwanken über die Höhe der Kürzungen 
von M. 20—300.— jährlich. Auch bezüglich der moralischen Entwicklung 
der Gehülfen werden Besorgnisse ausgesprochen. Man fürchte, daß, wenn 
den, zunächst nicht ortsansässigen, jungen Leuten der ganze Tag frei ge 
geben werde, dieselben dem Hange zum Leichtsinn nachgeben, in schlechte 
Gesellschaft geraten, ihre persönlichen Bedürfnisse für Vergnügungen, Aus 
flüge rc. steigern, größere Ausgaben machen und vielleicht auch in einzelnen 
Fällen der Verführung ausgesetzt werden würden, sich aus Kosten des 
Prinzipals schadlos zu halten. Namentlich das weibliche Personal sei bei 
größerer Freiheit nur dem Leichtsinn und der Verführung preisgegeben, 
wenn dasselbe sich beschäftigungslos herumtreiben werde. In allen Fällen 
würde die Disziplin, besonders in großen Städten, sich sehr bald 511m 
Schaden der Kaufherrn und der jungen Leute lockern. 
Man muß sich darüber wundern, daß dieser Standpunkt zum Teil 
von kaufmännischen Vereinen geteilt wird. Die Handlungsgehülfen in der 
Stadt Königsberg haben sich für eine möglichst weitgehende Einschränkung 
der Sonntagsarbeit ausgesprochen. In anderen, sowohl in großen wie 
in kleinen Städten haben sie dies nicht in gleichem Maße gethan. Viele 
fürchten einen mehr oder minder erheblichen Lohnausfall und meinen, wenn 
sie mehr freie Tage hätten, würden sie nur mehr Geld aus 
geben. Die meisten erklärten, sie wären zufrieden, wenn sie alle 14 Tage 
einen freien Nachmittag hätten.*) 
Die Frage der Regelung der Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe ist 
inzwischen durch die in zweiter Lesung gefaßten Beschlüsse des Reichstags zur 
Gewerbenovelle zu einem, man darf wohl sagen, im allgemeinen befriedigenden 
Abschluß gelangt. Es werden sich demnach voraussichtlich die Resorm- 
bestrebungen im Handelsstande in der nächsten Zukunft mehr der Abstellung 
von Mißständen in der täglichen Arbeitszeit zuwenden. 
Aus den Angaben über die Sonntagsarbeit diirfte aber wohl der 
Rückschluß nicht ungerechtfertigt sein, daß auch die tägliche Arbeitszeit, 
hauptsächlich im Kleinhandel, manche Härten mit sich bringt. Ob aber im 
Handelsgewerbe eine neunstündige Arbeitszeit durchführbar ist, wie sie in 
den „Kaufmännischen Blättern" (81,3) gesorden wird, erscheint fraglich. Die 
„Kaufmännischen Blätter" machen auch selbst aus die Schwierigkeit der 
Durchführung aufmerksam, wenn sie schreiben: „Die Arbeit des Hand 
lungsgehülfen ist eine zu verschiedenartige, als daß sich dieselbe in eine 
Norm der Zeit zwingen ließe. Der Kassierer im Bankgeschäft, der Reisende, 
der Verkäufer im Materialwarengeschäft, der Waterclerk, alle müssen zu so 
*) Dieser Eindruck wird wohl nur durch den nichts weniger als objektiv ge 
haltenen Gesamtbericht über die fragt. Enquête hervorgerufen. 
Der Herausgeber.
	        
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