Full text : Die sociale Lage der Handlungsgehülfen und ihre Verbesserung durch die kaufmännischen Vereine

Als  Grund  dieser  Erscheinung  wird  hauptsächlich  die  „Konkurrenz"
angegeben.  Fast  alle  Geschäftsinhaber  versichern,  sie  würden  den  Verkauf
gern  unterlassen,  wenn  nicht  die  Rücksicht  ans  die  Konkurrenz  sie  zwinge.
Stichhaltiger  scheint  die  vorgeschützte  Rücksichtnahme  ans  die  Bedürfnisse
der  Landleule  in  kleinen  Marktstädten.
Als  nachteilige  Folgen  für  die  Arbeitnehmer  wird  Verkürzung  des
Gehalts  genannt,  die  Angaben  schwanken  über  die  Höhe  der  Kürzungen
von  M.  20—300.—  jährlich.  Auch  bezüglich  der  moralischen  Entwicklung
der  Gehülfen  werden  Besorgnisse  ausgesprochen.  Man  fürchte,  daß,  wenn
den,  zunächst  nicht  ortsansässigen,  jungen  Leuten  der  ganze  Tag  frei  gegeben ­
  werde,  dieselben  dem  Hange  zum  Leichtsinn  nachgeben,  in  schlechte
Gesellschaft  geraten,  ihre  persönlichen  Bedürfnisse  für  Vergnügungen,  Ausflüge ­
  rc.  steigern,  größere  Ausgaben  machen  und  vielleicht  auch  in  einzelnen
Fällen  der  Verführung  ausgesetzt  werden  würden,  sich  aus  Kosten  des
Prinzipals  schadlos  zu  halten.  Namentlich  das  weibliche  Personal  sei  bei
größerer  Freiheit  nur  dem  Leichtsinn  und  der  Verführung  preisgegeben,
wenn  dasselbe  sich  beschäftigungslos  herumtreiben  werde.  In  allen  Fällen
würde  die  Disziplin,  besonders  in  großen  Städten,  sich  sehr  bald  511m
Schaden  der  Kaufherrn  und  der  jungen  Leute  lockern.
Man  muß  sich  darüber  wundern,  daß  dieser  Standpunkt  zum  Teil
von  kaufmännischen  Vereinen  geteilt  wird.  Die  Handlungsgehülfen  in  der
Stadt  Königsberg  haben  sich  für  eine  möglichst  weitgehende  Einschränkung
der  Sonntagsarbeit  ausgesprochen.  In  anderen,  sowohl  in  großen  wie
in  kleinen  Städten  haben  sie  dies  nicht  in  gleichem  Maße  gethan.  Viele
fürchten  einen  mehr  oder  minder  erheblichen  Lohnausfall  und  meinen,  wenn
sie  mehr  freie  Tage  hätten,  würden  sie  nur  mehr  Geld  ausgeben. ­
  Die  meisten  erklärten,  sie  wären  zufrieden,  wenn  sie  alle  14  Tage
einen  freien  Nachmittag  hätten.*)
Die  Frage  der  Regelung  der  Sonntagsarbeit  im  Handelsgewerbe  ist
inzwischen  durch  die  in  zweiter  Lesung  gefaßten  Beschlüsse  des  Reichstags  zur
Gewerbenovelle  zu  einem,  man  darf  wohl  sagen,  im  allgemeinen  befriedigenden
Abschluß  gelangt.  Es  werden  sich  demnach  voraussichtlich  die  Resormbestrebungen
  im  Handelsstande  in  der  nächsten  Zukunft  mehr  der  Abstellung
von  Mißständen  in  der  täglichen  Arbeitszeit  zuwenden.
Aus  den  Angaben  über  die  Sonntagsarbeit  diirfte  aber  wohl  der
Rückschluß  nicht  ungerechtfertigt  sein,  daß  auch  die  tägliche  Arbeitszeit,
hauptsächlich  im  Kleinhandel,  manche  Härten  mit  sich  bringt.  Ob  aber  im
Handelsgewerbe  eine  neunstündige  Arbeitszeit  durchführbar  ist,  wie  sie  in
den  „Kaufmännischen  Blättern"  (81,3)  gesorden  wird,  erscheint  fraglich.  Die
„Kaufmännischen  Blätter"  machen  auch  selbst  aus  die  Schwierigkeit  der
Durchführung  aufmerksam,  wenn  sie  schreiben:  „Die  Arbeit  des  Handlungsgehülfen ­
  ist  eine  zu  verschiedenartige,  als  daß  sich  dieselbe  in  eine
Norm  der  Zeit  zwingen  ließe.  Der  Kassierer  im  Bankgeschäft,  der  Reisende,
der  Verkäufer  im  Materialwarengeschäft,  der  Waterclerk,  alle  müssen  zu  so
*)  Dieser  Eindruck  wird  wohl  nur  durch  den  nichts  weniger  als  objektiv  gehaltenen ­
  Gesamtbericht  über  die  fragt.  Enquête  hervorgerufen.
Der  Herausgeber.
            
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