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Es muß einleuchten, daß -ei einer einheitlichen Organisation oder
vielmehr einer Centralisation dieser Vereine mehr geleistet werden kann, als
die einzelnen Vereine bislang zu leisten imstande waren. Ja es wird
nicht zu gewagt erscheinen, wenn man behauptet, daß die Gesamtzahl der
kaufmännischen Vereine, welche den vierten Teil sämtlicher Handlungsgehülsen
umfassen, bei einer richtigen Organisation die Macht besitzen, das gesamte
Gebiet der socialen Frag e im Kaufmannsstande zu beherrschen.
Hierzu muß aber zunächst der rein lokalen und gesellschaftlichen
Interessen zugewendete Charakter der kaufmännischen Vereine und der
Jndifserentismus eines Teiles derselben gegen wirtschaftliche Fragen gebrochen
werden. Ans der anderen Seite müssen sich die großen Vereine bescheiden,
intensiver in einem geographisch abgegrenzten Gebiete ihre Thätigkeit zu
entfalten, als sich in der Gründung von Kreisvereinen gegenseitig Konkurrenz
zu machen.
Soll wirklich eine gesellschaftliche Hebung des Standes der Handlungs
gehülfen erfolgen, s o muß eine w i r t s ch a f t l i eh e Interessenver
tretung die Basis derselben bilden; dies ist der Kernpunkt der
Aufgabe, welche den kaufmännischen Vereinen zufällt.
Die Forderungen, welche für die Hebung des Kanfmannsstandes an
die kaufmännischen Vereine 511 stellen sind, erstrecken sich daher auf drei
Punkte:
1. auf eine einheitliche Organisation,
2. aus eine wirksame Interessenvertretung,
3. ans eine fortlaufende Untersuchung der wirtschaftlichen und
socialen Lage der Handlungsgehülsen.
Die einzelnen Aufgaben, welche in ihrer Gesamtheit die „sociale
Frage" im Kaufmannsstande bilden, sind in den vorhergehenden Abschnitten
in Umrissen dargestellt worden, es handelt sich hier um die Durchführung
dieser Aufgaben durch eine Organisation der kaufmännischen Vereine. Diese
Organisation kann vielleicht in folgender Weise gedacht werden.
Die einzelnen Lokalvereine behalten ihre volle Selbständigkeit in
Bezug ans ihre örtliche Verwaltung. Für eine bestimmte Zeitperiode bildet
innerhalb einer Provinz resp. eines Bundesstaates ein
Verein den Vorort für die Vertretung gemeinsamer Provinzialange-
Die Gesammtzahl der Mitglieder kaufmännischer Vereine und Verbände in
Deutschland betrug also im Jahre 1890 schon weit ü ber 100 000. Nichtsdestoweniger
ist es u. E. gewagt, daraus den Schluß zu ziehen, das; der vierte Teil der
deutschen Handlungsgehülsen in Vereinen organisirt sei. Ein Bruchteil der Vereins-
Mitglieder besteht nämlich regelmäßig aus Prinzipale n.
beim
1. Verein für Handlungscommis von 1858, Hamburg
2. Verband deutscher Handlungsgehülsen, Leipzig . .
3. Kaufmännischer Verein, Frankfurt a. M
4. Kaufmännischer Verein Merkur, Nürnberg . . .
5. Verein junger Kaufleute, Berlin
6. Kaufmännischer Verein, Mannheim
7. Kaufmännischer Verein, München