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viele Plätze sind garnicht vorhanden, deswegen müssen die Bezirks-
fürsorgeverbände von sich aus bei all den Krüppeln, die nicht für
anstaltspflegebedürftig befunden worden sind, für ambulante Behand-
[ung und Versorgung Gelegenheit finden. Die für die ambulante
Behandlung aufgewendeten Kosten rentieren sich, wenn man be-
denkt, daß die Bezirksfürsorgeverbände zur Ansstaltsversorgung der
Krüppel, die natürlich wesentlich teurer kommt, ja auch einen nennens-
werten Betrag zuzahlen müssen.
Manchmal sind namentlich im Anfang nicht unbedeutende Wider-
stände seitens der Angehörigen zu überwinden, die (beeinflußt durch
gute Freunde und Bekannte) sich nicht zur Behandlung des Kindes
oder zur erforderlichen Operation entschließen können oder die Kosten
scheuen, die die Behandlung ihnen verursachen würde. Namentlich
findet man dies bei solchen Eltern, deren armenrechtliche Hilfsbedürf-
tigkeit nicht so ganz sicher ist, die sehr wohl etwas für ihr Kind tun
könnten. Hier ist sachgemäße Aufklärung durch die Krüppelfürsorge-
stellen der Kreise oder Städte am Platze. Zwangsmaßnahmen, die ja
nach dem Gesetz durch das Vormundschaftsgericht angeordnet werdet
könnten, sind im allgemeinen zu widerraten, da bei Zwangsbehand-
lung nicht viel herauskommt. Nur in ganz krassen Fällen, wenn das
Leben oder die Gesundheit des Kindes bedroht ist oder die Eltern dos
Kind etwa als Krüppel mißbrauchen wollen (Bettelei usw.), würde ich
das Vormundschaftsgericht anrufen. Solche widerborstigen Eltern
kann man manchmal umsstimmen, wenn man ihnen gelegentlich des
Krüppelschautermines Entkrüppelungsergebnisse von den ihren
ähnelnden Krüppeln zeigen kann.
Diese Angelegenheit berührt nun wieder die Auf klär ung übet-
haupt. Sie kann auf dem Lande wirksam nur durch gute Füt-
sorgerinnen getrieben werden, die ständig mit den Krüppeln und den
Angehörigen in persönliche Berührung kommen. Dazu ist natürlich
eine gründliche Schulung der Fürsorgerinnen selber erforderlich. Diese
Schulung der Fürsorgeorgane und die Aufklärung der Angehörige"
der Krüppel hat sich die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürssorge zu!
Aufgabe gemacht, welche in der Arbeitsgemeinsschaft sozialhygienische!
Reichsfachverbände und zusammen mit dem Roten Kreuz zunächst fü!
ürzte, Sachbearbeiter, Fürsorgepersonen Einführungs- und Fort
bildungskursse abhält. Auch im Oskar Helene-Heim, Berlin-Dahlew
finden regelmäßig solche Kurse statt. Die Krüppelsschautermine des
Landeskrüppelarztes in den einzelnen Kreisen und Städten de!
Provinz sind ebenfalls mit dazu da und sogar sehr gut geeignet, fü!
die Aufklärung zu wirken.
Betreffs der Aufklärungsarbeit durch die Fürsorgerinnen sei not
besonders betont, daß es natürlich auf verständnisvolle und taktvollt
Zusammenarbeit mit den in der betreffenden Gegend praktizierende"