Full text: The Socialism of to-day

40 
welche die Gewerkschaften und die von diesen mit den Arbeitgebern ab 
geschlossenen Tarife und Vereinbarungen anerkennen. 
Soweit schriftliche Werkverträge über die Vergebung von Arbeiten und 
Lieferungen in Frage kommen, wird den Genossenschaften empfohlen, in diese 
Kontrakte eine Klausel aufzunehmen, wonach der Unternehmer verpflichtet ist, 
die Gewerkschaft und die zwischen diesen und den Arbeitgebern abgeschlossenen 
Tarife und Vereinbarungen anzuerkennen." 
So haben die Konsumvereine bei ihren Einkäufen auf eine Reihe 
dou Bestimmungen Rücksicht zu nehmen, die sie verpflichten, nicht 
stets da zu kaufen, wo es ziffernmäßig am billigsten ist wie das 
Erwerbsinteresse es gebieterisch verlangt, sondern da, wo das K o n- 
sumenteninteresse, sowie auch das Arbeitnehmerinter 
esse in jeder Beziehung gewahrt bleiben. — 
Zum Schluß noch einige Worte über den Güterbezug von P r o- 
d u z e n t e n g e n o s s e n s ch a f t e n. Die Konsumgenossenschaften 
waren von jeher bestrebt, innige geschäftliche Beziehungen zu Pro 
duzentengenossenschaften zu pflegen, nicht allein zu A r b e i t s ge 
noss e n s ch a f t e n, wo von vornherein persönliche Beziehungen zu 
einer Geschäftsverbindung führten, sondern auch mit anderen Pro 
duzentengenossenschaften, wobei besonders die landwirtschaft 
lichen eine Rolle spielen. Man geht darin so weit — jedenfalls 
ist das früher der Fall gewesen •—, daß man besonders rücksichts 
voll im Verkehr mit diesen Genossenschaften ist, z. B. bei Bemänge 
lung irgendwelcher Mißstände u. dgl.") Es ivar wohl der Ge 
danke der genossenschaftlichen Homogenität, der dazu 
Anlaß gab. M. E. ist aber diese Gleichartigkeit, heute wenigstens, 
nur eine rein äußerliche, denn die Interessen der beiden Genossen 
schaftsarten stehen sich diametral entgegen. Allerdings muß das eine 
hervorgehoben werden, daß, wenn diese Genossenschaften nicht nur dem 
einseitigen Produzenteninteresse huldigten, sondern sich gleichzeitig 
") Bemerkenswert ist auch in dieser Beziehung, was der Bielefelder 
Konsumverein in seinem Geschäftsberichte für das Jahr 1913 mitteilt. Der 
genannte Verein hatte einen Vertragsabschluß mit einer genossenschaftlichen 
Molkerei in Bielefeld. Die Direktion der Molkerei trat an die Konsumge 
nossenschaft heran wegen Erhöhung des Milchpreises um einen Pfennig per 
Liter, obwohl der Vertrag noch 3 Jahre dauerte. Der Konsumverein Bielefeld 
nahm das Verlangen an mit Rücksicht auf das ungünstige finanzielle Ergebnis 
der Molkerei. Wir sehen hieraus zweierlei: Den großen Einfluß, den die Kon 
sumgenossenschaft bei der Produzentengenossenschaft hat und ferner, daß sie 
diesen Einfluß nicht dazu benutzt, den Produzenten zu erdrücken. Bei letzterem 
mögen ja auch nicht nur altruistische Gründe mitgespielt haben, da die 
Molkerei für den Konsumverein ein angenehmer Lieferant war.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.