erfolgt. Selbstverständlich nicht durch Kreditgewährung
für so lange Zeit: der Kaufpreis wäre nach dem jeweiligen
Stande der Wechselkurse im Inlande in inländischer Währung
an sicherer Stelle zu hinterlegen, aber erst nach Ablauf
der bestimmten Zeit samt Zinsen effektiv auszuzahlen.
Aehnliches wäre im Friedensvertrag für die Berichtigung
der in ausländischer Währung zahlbaren Schulden
zu vereinbaren.
Daß wir eine Ausfuhr nur haben können, wenn unsere
Warenpreise den Wettbewerb mit dem Auslande vertragen,
ist klar, weil wir, solange die Existenzbedingungen
so abnorme sind, nicht billig erzeugen können.
Der anscheinende Zollschutz, den ungünstige Wechselkurse
bilden, wird durch die Verteuerung der Produktion
reichlich aufgewogen.
XVIII.
Neue Mittel zur Hebung unseres Erwerbslebens wird
kaum jemand finden; es genügt auch vollständig, wenn
die bekannten ausreichend angewendet werden. Beseitigung
aller zünftlerischen Einschränkungen, schleunige
und wohlwollende amtliche Behandlung neuer Betriebsanlagen,
gerechte Handhabung der Steuervorschriften,
das wäre etwa eine Gruppe; Hebung des gewerblichen
Unterrichtes für die große Menge, Erleichterung des Besuches
der technischen Mittelschulen, Förderung des Erfindungsgeistes
durch Anlage von Versuchsanstalten und
Laboratorien, wäre eine zweite Gruppe; Einrichtung
und Unterstützung von Geldinstituten, die ohne Ausbeutung
den nötigen Kredit gewähren sollen, Arbeiterund
Angesteilten-Schutz mit Altersversorgung, wären
weitere Gruppen. Zu ihrer Durchführung gehört vor allem
die Tötung des bürokratischen Geistes in unserer Verwaltung,
der sich durch einen — manchmal geradezu kindischen
Trotz gegen die bessere Einsicht anderer nach
außen und durch unausgesetzte Bedenken und Ablehnungen
der Verantwortung nach innen, so unangenehm
fühlbar macht. Wir betrachten schon die Selbstverwaltung,
so böse sie oft durch Parteilichkeit sündigt, als das
kleinere Uebel gegenüber einer Beamtenschaft, die nicht
einsehen will, daß sie dem Staate nur dient, indem sie
dem Volke dient, und die vielfach nicht versteht, daß die
Ausübung ihrer Mannesrechte ihre Mannespflicht ist.