VI Vorwort und Einleitung.
stehenden Frage nicht angängig ist; es sind vielmehr auch die
Entscheidungen der zuständigen Verwaltungsbehörden und der Vorstände
von Versicherungsanstalten in gebührende Berücksichtigung
zu ziehen.
Um die gestellte Aufgabe zu lösen, können die nachfolgenden
Ausführungen nicht bloß berichtender Art sein, sie müssen vielmehr,
darüber hinausgehend, auf die in den Auslassungen der entscheidenden
Instanzen etwa vorkommenden Lücken und Widersprüche
hinweisen. Es ist dieser Seite der Sache jedoch überall nur so
viel Raum gewidmet, wie sich als unbedingt nothwendig ergab.
Der die Grundlage der Erläuterungen bildenden Anleitilng
des Reichsversicherungsamtes, betreffend den Kreis der nach dem
Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetze versicherten Personen,
vom 31. Oktober 1890 und den an sie angeschlossenen Anmerkungen
sind die auf den Umfang der Versicherung sich beziehenden Gesetzesparagraphen
und Vorschriften des Bundesrathes vorausgeschickt.
Ein genaues Sachregister ist beigefügt, um die Auffindung
der einzelnen behandelten Gegenstände thunlichst zu erleichtern.
Bestimmt ist das Buch in erster Linie den Organen der Versicherungsanstalten,
Staatskommissaren und Schiedsgerichten, den
Stellen für Einziehung der Beiträge und Ausstellung der Ouittungskarten,
nicht minder auch den zur Entscheidung von Streitigkeiten
über die Versicherungs- und Beitragspflicht berufenen Verwaltungsbehörden
den für die Beurtheilung der Beschäftigungsverhältnisse in
Bezug auf das Vorhandensein der Versicherungspflicht und der Berechtigung
zur Selbstversicherung erforderlichen Stoff in der zur
Anwendung am besten geeigneten Gestalt in die Hand zu geben.
Auf die Einheitlichkeit in der Verwerthung der Grundsätze,
nach denen die Umgrenzung des Kreises der zu versichernden
Personen zu erfolgen hat, bei all diesen zahlreichen,
zur Mitarbeit bei der Ausführung des Jnvaliditäts-
und Altersversicherungsgesetzes berufenen Stellen
hinzuwirken, soll seine vornehmste Aufgabe sein.
Lübeck, November 1893.
Kerman Gebhard.