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ZWEITE PERIODE
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chon in der ersten Generalversammlung, welche — am 22. Sep
tember 1846 — auf Grund der neuen Statuten stattfand, konnte
die A. h. Entschliessung vom 16. August 1846 zur Publication
gelangen, kraft welcher der Gesellschaft ein ausschliessendes
Privilegium zum Betriebe der Dampfschiffahrt auf der Donau und
deren Nebenflüssen auf die Dauer von 35 Jahren d. i. bis Ende
des Jahres 1880 gegen dem verliehen wurde, dass sie
keine Erhöhung ihrer Tarifsätze ohne Zustimmung der Staats
verwaltung vornehme, 2. den Betrieb der bereits befahrenen Linie schwung
haft fortsetze, und, falls die Eröffnung neuer Linien entweder auf dem
Hauptstrome oder auf den Nebenflüssen wie auf Seitenverbindungen den
Interessen des Handels und der Schiffahrt entsprechend gefunden werden
sollte, selben in einem diesen Interessen zusagenden Umfange aufnehme;
endlich 3. dass sie sich verbindlich mache, die erforderlichen Post
verbindungen in den Richtungen ihrer Schiffahrtslinien unentgeltlich zu
übernehmen.
So oneros auch diese Bedingungen im Allgemeinen und insbe
sondere im Vergleiche mit denen gleich si tuirter Eisenbahnen erscheinen
mussten, beeilte sich die Generalversammlung doch, eine Deputation an
Se. Majestät den Kaiser zu entsenden, um den ehrerbietigsten Dank für die
Gewährung des Privilegiums an den Stufen des Thrones niederzulegen.
ImUebrigen beschränkte sich die Verwaltung darauf, das eigene Haus
nach den Bestimmungen der neuen Statuten zu bestellen.
Die Gesellschaftsfirma lautete nunmehr: »Erste k. k. privilegirtc Donau-Dampfschiff-
falirts-Gesellschaft.« Nicht allein den Generalversammlungen der Actionäre, sondern auch den
Sitzungen der Administration hatte von nun an ein Regierungscommissär, wenn auch nur mit