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dieser Gesellschaft, denn in Wirklichkeit zwang die Monopoli
sierung der Produktionsmittel durch die Kapitalisten die Arbeiter,
ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Diese „Freiheit“ lief auf folgen
des hinaus; erstens auf eine relative Möglichkeit der Wahl seines
Herrn (Uebergang von einem Betrieb zu einem anderen) die
Möglichkeit, „abzugehen“ und „entlassen“ zu werden; zweitens
verstand man unter dieser „Freiheit“ die Konkurrenz unter den
Arbeitern selbst. In dieser letzteren Bedeutung wurde die „Frei
heit der Arbeit“ zum Teil schon in der Periode des Kapitalismus
von den Arbeiterorganisationen überwunden, als die Gewerk
schaften zum Teil die Konkurrenz der Arbeiter untereinander
aufhoben, indem sie sie- vereinigten, die zersplitterten Teile der
Klasse organisierten, sie zusammenschlossen und sie in ihrem
Kampfe gegen die Kapitalistenklasse stärker machten. Die
Gewerkschaften stellten die Forderung auf, daß nur Mitglieder
der Verbände in die Betriebe zugelassen werden; sie verhängten
den Boykott (d. h. wandten Gewalt an) über die Streikbrecher,
diese lebendige Verkörperung der bürgerlichen „Freiheit der
Arbeit“ usw. Unter der Diktatur des Proletariats fällt die Frage
nach dem „Herrn“ fort, da die „Expropriateure expropriiert"
sind. Andererseits äußern sich die Ueberbleibsel der Un-
organisiertheit, Unsolidarität, des Individualismus, der Zunft
beschränkung, der Laster der kapitalistischen Gesellschaft in dem
Verkennen der allgemein proletarischen Aufgaben, die ihren
konzentrierten Ausdruck erhalten in den Aufgaben und Forde
rungen der Sowjetdiktatur, des Arbeiterstaates, Da diese Auf
gaben um jeden Preis bewältigt werden müssen, so ist begreif
lich, daß vom Standpunkt des Proletariats, gerade im Namen der
tatsächlichen und nicht fiktiven Freiheit der Arbeiterklasse, eine
Aufhebung der sogenannten „Arbeitsfreiheit" erheischt wird.
Denn die letztere verträgt sich nicht mit der regelmäßig organi
sierten „Planwirtschaft“ und einer entsprechenden Verteilung