Full text: Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

1) Der Census in der preussischen Monarchie hat nicht 
blos die Aufgabe, die Volkszahl zu bestimmen, sondern 
es sollen durch ihn auch die Materialien zur Volksbe 
schreibung in dem in dieser Denkschrift entwickelten Sinne 
und Umfange beigebracht werden. 
2) Die Volkszählung oder der Census wird durch individuelle 
und namentliche Zählung von Haushaltung zu Haushalt 
ung mit Anwendung von sogenannten Haushaltungslisten, 
die durch die Haushaltungsvorstände auszufüllen sind, be 
werkstelligt. 
3) Zur Vermehrung der Genauigkeit und Vollständigkeit 
der Resultate sind neben den Haushaltungslisten noch 
Hauslisten an die Hausbesitzer oder Administratoren, so 
wie Ortslisten an die Ortsvorstände zu verabfolgen. 
4) Mit den Haushaltungslisten sind die zu einer Gewerbe 
statistik, mit den Hauslisten die zu einer landwirtschaft 
lichen und Viehhaltungsstatistik, mit den Ortslistcn die 
zu einer Gebäudestatistik erforderlichen Fragen sowohl, 
wie auch die Controle über die Zu- und Wegzüge zu 
verbinden. 
5) Die Zahl und Beschaffenheit der flottirenden Bevölkerung 
ist, so weit sie in sogenannten Extrahaushaltungen lebt, 
durch Extralisten festzustellen. 
6) Auf jede der in Anwendung kommenden Listen sind die 
zu deren richtiger Ausfüllung nötigen Erläuterungen und 
Vorschriften abzudrucken. 
7) Die Militairbevölkerung ist behufs der Zählung nicht als 
ein besonderer, sondern als ein integrirender Bestand 
teil der Bevölkerung des Staats zu betrachten. 
8) Die Ausführung der Zählung obliegt lediglich den Civil- 
behörden. 
9) Die betreffenden, mit der Ausführung der Zählung beauf 
tragten Behörden sind mit einer präcisen Instruction über 
die Austeilung, Wiedereinsammlung, Prüfung und Con- 
centrirung der Listen zu versehen; bezüglich der Prüfung 
und Concentrirung sind diejenigen hierbei einzuhaltenden 
Methoden genau vorzuschreiben, welche ein Maximum der 
Leistung mit einem Minimalaufwand von Zeit, Kräften 
und Geldmitteln verbürgen. 
10) Die Concentrirung der Listen hat die in Beilage III. ver- 
zeichneten Tabellen zu ergeben. Die bisherigen Tabellen, 
als die statistische Tabelle, die Tabelle über die Wohn- 
plätze, die Judentabelle, die Handwerkertabelle und die 
Fabrikentabelle kommen dafür in Wegfall. 
11) Für die gewissenhafte Ausführung der Zählung sind ausser 
den amtlichen Organen auch noch die guten Dienste der 
Presse, sowie die einzelner anwendungsfähiger einfluss 
reicher Corporationen und Privatpersonen in Anspruch 
zu nehmen. 
12) Bei der Zählung in Berlin ist die nämliche Zählungs 
methode zu beobachten, wie sie für den übrigen Theil 
des Landes in Anwendung kommt. Eine Ermittelung 
der Volkszahl aus den Einwohnerlisten des Einwohner- 
Meldeamts oder den Revierbüchern der Polizeicommis 
sarien ohne wirkliche individuelle und namentliche Zäh 
lung ist schlechterdings unzulässig. 
Je tiefer diese Vorschläge begründet sind, desto berech 
tigter dürfte der Anspruch sein, dass sie zur Ausführung ge 
langen. Als das belohnendste Urtheil über dieselben wäre es 
freilich anzusehen, wenn sie nicht blos werth befunden würden, 
in Preussen zur Geltung zu kommen, sondern wenn aus ihnen 
heraus auch die Idee einer allgemeinen deutschen Statistik von 
Neuem Wurzel schlüge.
	        
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