Full text : Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

1)  Der  Census  in  der  preussischen  Monarchie  hat  nicht
blos  die  Aufgabe,  die  Volkszahl  zu  bestimmen,  sondern
es  sollen  durch  ihn  auch  die  Materialien  zur  Volksbeschreibung ­
  in  dem  in  dieser  Denkschrift  entwickelten  Sinne
und  Umfange  beigebracht  werden.
2)  Die  Volkszählung  oder  der  Census  wird  durch  individuelle
und  namentliche  Zählung  von  Haushaltung  zu  Haushaltung ­
  mit  Anwendung  von  sogenannten  Haushaltungslisten,
die  durch  die  Haushaltungsvorstände  auszufüllen  sind,  bewerkstelligt. ­

3)  Zur  Vermehrung  der  Genauigkeit  und  Vollständigkeit
der  Resultate  sind  neben  den  Haushaltungslisten  noch
Hauslisten  an  die  Hausbesitzer  oder  Administratoren,  so
wie  Ortslisten  an  die  Ortsvorstände  zu  verabfolgen.
4)  Mit  den  Haushaltungslisten  sind  die  zu  einer  Gewerbestatistik, ­
  mit  den  Hauslisten  die  zu  einer  landwirtschaftlichen ­
  und  Viehhaltungsstatistik,  mit  den  Ortslistcn  die
zu  einer  Gebäudestatistik  erforderlichen  Fragen  sowohl,
wie  auch  die  Controle  über  die  Zu-  und  Wegzüge  zu
verbinden.
5)  Die  Zahl  und  Beschaffenheit  der  flottirenden  Bevölkerung
ist,  so  weit  sie  in  sogenannten  Extrahaushaltungen  lebt,
durch  Extralisten  festzustellen.
6)  Auf  jede  der  in  Anwendung  kommenden  Listen  sind  die
zu  deren  richtiger  Ausfüllung  nötigen  Erläuterungen  und
Vorschriften  abzudrucken.
7)  Die  Militairbevölkerung  ist  behufs  der  Zählung  nicht  als
ein  besonderer,  sondern  als  ein  integrirender  Bestandteil ­
  der  Bevölkerung  des  Staats  zu  betrachten.
8)  Die  Ausführung  der  Zählung  obliegt  lediglich  den  Civilbehörden.

9)  Die  betreffenden,  mit  der  Ausführung  der  Zählung  beauftragten ­

  Behörden  sind  mit  einer  präcisen  Instruction  über
die  Austeilung,  Wiedereinsammlung,  Prüfung  und  Concentrirung
  der  Listen  zu  versehen;  bezüglich  der  Prüfung
und  Concentrirung  sind  diejenigen  hierbei  einzuhaltenden
Methoden  genau  vorzuschreiben,  welche  ein  Maximum  der
Leistung  mit  einem  Minimalaufwand  von  Zeit,  Kräften
und  Geldmitteln  verbürgen.
10)  Die  Concentrirung  der  Listen  hat  die  in  Beilage  III.  verzeichneten
  Tabellen  zu  ergeben.  Die  bisherigen  Tabellen,
als  die  statistische  Tabelle,  die  Tabelle  über  die  Wohnplätze,
  die  Judentabelle,  die  Handwerkertabelle  und  die
Fabrikentabelle  kommen  dafür  in  Wegfall.
11)  Für  die  gewissenhafte  Ausführung  der  Zählung  sind  ausser
den  amtlichen  Organen  auch  noch  die  guten  Dienste  der
Presse,  sowie  die  einzelner  anwendungsfähiger  einflussreicher ­
  Corporationen  und  Privatpersonen  in  Anspruch
zu  nehmen.
12)  Bei  der  Zählung  in  Berlin  ist  die  nämliche  Zählungsmethode ­
  zu  beobachten,  wie  sie  für  den  übrigen  Theil
des  Landes  in  Anwendung  kommt.  Eine  Ermittelung
der  Volkszahl  aus  den  Einwohnerlisten  des  Einwohner-Meldeamts
  oder  den  Revierbüchern  der  Polizeicommissarien ­
  ohne  wirkliche  individuelle  und  namentliche  Zählung ­
  ist  schlechterdings  unzulässig.
Je  tiefer  diese  Vorschläge  begründet  sind,  desto  berechtigter ­
  dürfte  der  Anspruch  sein,  dass  sie  zur  Ausführung  gelangen. ­
  Als  das  belohnendste  Urtheil  über  dieselben  wäre  es
freilich  anzusehen,  wenn  sie  nicht  blos  werth  befunden  würden,
in  Preussen  zur  Geltung  zu  kommen,  sondern  wenn  aus  ihnen
heraus  auch  die  Idee  einer  allgemeinen  deutschen  Statistik  von
Neuem  Wurzel  schlüge.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.