2. Die Grossindustrie.
(Fabriken und vorherrschend für den Grosshandel beschäftigte Gewerbsanstalten, excl. der typographischen Gewerbe).
1. Provinz Preussen.
[In gleicher Weise für die übrigen Provinzen.]
Classification
der Fabriken und der
vorherrschend
für den Grosshandel
beschäftigten
G ewerbsanstalten.
Nach dem Zollvereinsformular.
Geschäfte
oder
Etablissements.
Zahl
der einfachen
Geschäfte,
Zahl
der combinirten
Geschäfte,
das heisst,
in welchen
ein I mehrere
der nebenverzeichneten
Fabricationen etc.
betrieben werden.
Persönliche Kräfte.
Arbeitgeber.
Principale,
Herren,
Unternehmer
etc.
Arbeitnehmer.
Technisch
oder kaufmännisch
gebildetes
Aufsichtspersonal.
Gesellen
und
Gehülfen.
Lehrlinge.
Sonstige
Arbeiter,
exclusive
Tagearbeiter
und
Kinder.
1
s
Tagearbeiter.
Kinder
unter
14 Jahre.
3
03
s
I
10
il
12
13
14
15
16
17
18
1.
Die Classification der
Grossgewerbe, wie sie
für dieZollvereinsstaaten
vereinbart ist, folgt auf
nächster Seite. — Für
dieselbe gilt die nämliche
Bemerkung, welche auf
Seite 207 zur Classification
der Kleingewerbe
ausgesprochen wurde.
Mechanische Kräfte.
Motoren (bewegende Kräfte).
Dampfmaschinen.
Zahl der
Dampfmaschinen
überhaupt.
19
Darunter
Aushilfsmaschinen.
20
Zahl der
Pferdekräfte
von
Dampfmaschinen
überhaupt.
21
Zahl der
Pferdekräfte
von
Aushilfsmaschinen.
22
Wasser-Pferde
23
Rosswerke.
Zahl
derselben.
24
Zahl
der darin
arbeitenden
Pferde
25
Arbeitsmaschinen,
Werkzeuge,
Apparate.
(Mit besonderen Rubriken für
jeden Industriezweig.)
26
Fabrication. Umsatz and Absatz.
W erthsumma
der Fabrica
Thlr.
27
des Umsatzes
und Absatzes.
28
Werthsumma des Absatzes nach
Preus
sen und
dem
übrigen
Zoll-29
den
Hansestädten
30
der
Schweiz
31
F rankreich.
32
England.
33
Oesterreich.
Thlr.
Italien.
34
35
dem
Orient.
Thlr.
36
Nord
Amerika.
37
Süd-Amerika
Thlr.
38
den
übrigen
Ländern
39