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4. Körperliche und geistige Beschaffenheit.
Zum Nachweis der Zahl der Taubstummen und Blinden, der Blödsinnigen und Irrsinnigen, unter gleichzeitig
Darlegung der Wechselwirkung zwischen Alter und körperlicher und geistiger Beschaffenheit.
er
Städte summarisch.
Plattes Land.
Kreise.
Regierungsbezirke
Provinzen.
Taubstumme
im Alter von
unter bis
5 Jahren.
über
5 bis 15
Jahren.
über
15 bis 30
Jahren.
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über 30
Jahren.
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Summe.
Blinde
im Alter von
unter bis
15 Jahren.
über
15 bis 30
Jahren.
10
il
12
13
14
über 30
Jahren.
15
16
Summe.
17
Blödsinnige
im Alter von
unter bis
15 Jahren.
18
19
über 15
Jahren.
20
21
Summe.
22
Irrsinnige
im Alter von
unter bis
15 Jahren.
23
24
über
15 bis 30
Jahren.
25
26
über
30 bis 60
Jahren.
27
28
über 60
Jahren.
29
30
Summe.
31
5. Religionsbekenntniss.
Kreise.
Regierungsbezirke.
Provinzen.
Christen.
Evangelische.
Katholische.
Griechische.
Mennoniten.
Mitglieder
der freien Ge
meinden und
Deutsch-
Katholiken.
Juden.
Maho-
medaner.