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Capitel I.
sagen, dass der Werth der gegeneinander umgesetzlen
Gegenstände oder (juanlitäten, vom „objectiven“ Stand
punkte aus betrachtet, der gleiche sei?
Meint man damit, dass von den beiden gegenein
ander umgesetzten Quantitäten etwa die eine für den
einen Contrahenten ebensoviel werth sei wie die andere
für den anderen Contrahenten, z. B. die gekaufte Waare
für den Käufer denselben Werth repräsentire, wie die
dafür bezahlte oder stipulirte Geldsumme für den Ver
käufer, oder umgekehrt?
Wenn das der Sinn jener Worte ist, dann frage
ich, welchen Anhaltspunkt hat man für eine derartige
Annahme? Selbst vom Standpunkte der Billigkeit oder,
wenn man will, des Gleichgewichtes oder der Harmonie
der Interessen aus könnte es sich doch immer nur um
den auf beiden Seiten bei dem Umsatz erzielten Vor
theil oder Nutzen, d. h. um die Differenz der ge
geneinander umgesetzten Werthe für jeden der beiden
Contrahenten, nicht aber um diese Werthe selbst, han
deln Und selbst diese Dilferenz braucht doch of-
13) So sagt auch schon Turgot in dem bereits einmal ci-
tirten Fragment: ,,cette d iff er en ce de valeur estimative est ré
ciproque et précisément égale de chaque coté, car si elle n'était
pas égale, P un des deux désirerait moins t échange et forcerait
Vautre à se rapprocher de son prix par une offre plus forte. Il est