Full text : Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

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IV.  Theil.  Statistik  der  Finanz-Verwaltung.

Maase,  als  das  Verhältniss  des  Ueberschusses  '  zur  Jahres-Einnahme
  gestiegen  ist,  da  die  gesammte  Jahres-Einnahme  in
Folge  der  Erhöhung  der  Zinsen-Einnahme  und  der  stärkeren
Benutzung  der  abgekürzten  Versicherung  selbstredend  rascher
gewachsen  ist,  als  die  Einnahme  an  Normalprämien,  auf  welche
die  Dividenden  gewährt  werden.  Im  Durchschnitt  betrugen
die  letzteren  jährlich:

in  den  io  Jahren  von
1834  bis  1843
1844  »  1853
1854  »  1863
1864  »  1873
in  den  5  Jahren  von
1874  bis  1878

auf  die  Prämien  der  Jahre
1829  bis  1838:  22,5%

1839
1849
1859

1848:  25,4»
1858:  30,1  »
1868:  36,4  »

1869  »  1873:38,8»

In  Folge  der  hieraus  ersichtlichen,  im  Ganzen  ziemlich
constan  ten  Steigerung  der  Dividende,  welche  übrigens  selbstverständlich ­
  nur  bis  zu  einer  gewiäsen,  wohl  nicht  mehr  allzu
fernen,  Grenze  weiter  gehen  kann,  ist  die  Versicherung  hei
der  Bank  im  Laufe  der  Zeit  immer  billiger  zu  stehen  gekommen
und  erfordert  jetzt  verhältnissmäsig  nur  noch  einen  sehr  geringen ­
  Aufwand.
Im  Ganzen  wurden  in  den  Jahren  1834  bis  1878  auf
die  in  den  Jahren  1829  bis  1873  eingezahlten  Normalprämien
im  Betrage  von  zusammen  147  121  166  Mark
48849914  Mark  oder  33,2%
als  Dividende  zurückerstattet,  resp.  zur  Rückerstattung  reservirt.
Der  Betrag  von
18097065  Mark,

um  welchen  nach  unserer  Uebersicht  die  Summe  der  Ueberschüsse
  die  Dividendensumme  übersteigt,  bildete  Ende  1878
den  Bestand  des  Sicherheitsfonds,  welcher,  verstärkt  durch
einen  entsprechenden  Theil  von  dem  Ueberschusse  des  Jahres
1879,  die  Dividenden  auf  die  in  den  Jahren  1874  bis  1878
eingezahlten  Normalprämien  im  Betrage  von  50  978  327  Mark
zu  liefern  bestimmt  ist.  Bringt  man  von  der  eben  genannten
Normalprämiensumme  den  auf  das  Jahr  1879  übertragenen
Betrag  von  5  721  813  Mark  in  Abzug  und  vergleicht  man
dann  die  verbleibende  Summe  von  45  256514  Mark  mit  dem
obigen,  Ende  1878  vorhandenen  Bestand  des  Sicherheitsfonds,
so  ergiebt  sich,  dass  der  letztere  einer  Durchschnitts-Dividende
von  40%  entspricht.  Es  steht  also  für  die  nächsten  Jahre
noch  eine  weitere  Steigerung  der  Dividende  in  Aussicht.

IV.  Kapitel.

Sterbefälle,  für  bei  Lebzeiten  fällige  Versicherungssummen,  für
Dividenden  und  Abgangs  Vergütungen  und  endlich  für  Antrittsgelder ­
  und  Unkosten,  bedarf  es  kaum  einer  Erläuterung.  Dass
solche  Ausgabe-Rückstände  nicht  zu  vermeiden  sind,  ist  eben
so  selbstverständlich,  wie,  dass  dieselben  unter  die  Verbindlichkeiten ­
  der  Bank  einzustellen  waren.  —  Da,  wie  schon  erwähnt,
die  Bank  von  der  ihr  verfassungsmäsig  zustehenden  Befugniss,
die  Sterbefallzahlungen  je  erst  drei  Monate  nach  Beibringung
der  vorschriftsmäsigen  Sterbefallpapiere  zu  leisten,  keinen  Gebrauch ­
  macht,  vielmehr,  sofern  keine  Bedenken  vorliegen,  sofort
nach  Beschaffung  dieser  Papiere  die  Auszahlung  der  Versiche-I
  rungssumme  ohne  Zins-  oder  Discont-Abzug  bewirkt,  so  könnte
I  es  vielleicht  auffallen,  dass  gleichwohl  für  unerledigte  Sterbefälle ­
  verhältnissmäsig  so  hohe  Beträge,  wie  in  Tabelle  XXIII
aufgeführt,  zurückzustellen  waren.  Bedenkt  man  jedoch,  dass
bis  zum  Jahresschlüsse  eine  Anzahl  von  Sterbefällen,  welche
im  Laufe  und  namentlich  gegen  das  Ende  des  Jahres  eingetreten, ­
  der  Bank  nicht  einmal  zur  Kenntniss  kommt,  dass
bis  ebendahin  für  eine  Reihe  anderer  Fälle  trotz  alles  Drängens
die  erforderlichen  Nachweisungen  nicht  beigebracht  werden,
dass  endlich  selbst  nach  der  Zahlbarkeits-Anerkennung  nicht
selten  noch  die  Einreichung  der  Police  verzögert  wird  und
dass  zuweilen  auch  die  Police  gar  nicht  aufzufinden  ist  und
deshalb  erst  die  verfassungsmäsige  zweijährige  Verjährungsfrist
abgewartet  werden  muss,  bevor  die  Zahlungsregulirung  erfolgen
,  kann,  so  wird  man  die  Höhe  jener  Zurückstellungen  für  unerledigte ­
  Sterbefälle,  deren  Betrag  übrigens  Ende  1878  nur
9  °/o  der  im  Jahre  zahlbar  gewordenen  Sterbefallsumme  ausmachte, ­
  gewiss  erklärlich  finden.  —  Die  übrigen  Zurückstellungen
aber,  welche  fast  ausschliesslich  unerhobene  Dividenden  begreifen,
sind  stets  nur  von  untergeordneter  Bedeutung  gewesen.
Auch  die  Einstellung  der  in  der  fünften  Spalte  der  Tabelle ­
  XXIII  aufgeführten  »Cautionen  und  Stiftungscapitalien«
unter  die  Passiva  der  Bank  bedarf  keiner  weiteren  Begründung.
Die  betreffenden  Beträge  sind  fremdes  Eigenthum,  welches  der
Verwaltung  der  Bank  unterstellt  ist;  sie  setzen  sich  zusammen
I  aus  den  angesammelten  und  bei  der  Bank  eingeliehenen
Wittwen-  und  Unterstützungscassefonds  der  Bankbeamten  und
aus  den  Baar-Cautionen,  welche  von  den  leitenden  Bankbeamten
sowie  von  Banquiers  und  Agenten  bestellt  worden  sind.  Ende
1878  beliefen  sich  diese  Einlagen  auf  736  072  Mark.  Bei  dem
von  der  Bank  festgehaltenen  Grundsatz,  dass  von  allen  Agenten,
welche  eine  einigermaasen  in’s  Gewicht  fallende  Prämien-Einnahme
  für  sie  in  Empfang  zu  nehmen  haben,  eine  entsprechende
Caution  zu  bestellen  ist,  würden  indess  jene  Einlagen  noch
einen  weit  höheren  Betrag  erreicht  haben,  wenn  nicht  der
grössere  Theil  der  Cauticnen  durch  Deponirung  von  Werthpapieren ­
  oder  durch  Bestellung  von  Hypotheken  geleistet
!  worden  wäre.

Die  Bestandtheile  des  Bankfonds  (Passiva).
Die  Tabelle  XXIII  lässt  erkennen,  in  welche  einzelnen
Bestandtheile  der  Gesammlfonds  der  Bank  am  Schlüsse  eines
jeden  Jahres  zerfiel,  oder,  mit  anderen  Worten,  welchen  verschiedenen ­
  Zwecken  derselbe  zu  dienen  hatte.  Die  gedachte
Tabelle  giebt  sonach  Auskunft  über  die  Passivposten  der
einzelnen  Jahresbilanzen,  indem  sie  nach  weist,  wie  viel  von
dem  am  Schlüsse  eines  jeden  Jahres  vorhanden  gewesenen
Vermögensbestand  zur  Deckung  der  verschiedenen  Verbindlichkeiten ­
  der  Bank  erforderlich  war  und  wie  viel  als  Ueberschuss
verblieb.
Hinsichtlich  der  in  den  ersten  4  Spalten  aufgeführten
»zu  rück  gestellten  Posten«,  bestehend  in  fällig  gewordenen,
aber  bis  zum  Jahresschlüsse  nicht  erhobenen,  Zahlungen  für

Den  wichtigsten  Posten  unter  den  Verbindlichkeiten  der
Bank  bildet  die  in  der  nächsten  Spalte  der  Tabelle  XXIII  aufgeführte ­
  »  Pr  ämie  n-Reserve«.  »Die  Reserve«,  so  heisst
es  in  §  7  der  Bankverfassung,  »besteht  in  Dem,  was  von
den  Prämiengeldern  zurückgelegt  werden  muss,
weil  alle  für  das  ganze  Leben  oder  auf  mehrere
Jahre  Versicherte,  insoweit  ihre  Prämiensätze  sich
gleich  bleiben,  in  den  ersten  Jahren  mehr,  in  den
späteren  Jahren  aber  weniger  zahle  n,  als  das  Sterblichkeitsgesetz ­
  für  jedes  Jahr  mit  sich  bringt.  Das
Mehr  in  den  früheren  Jahren  dient  zur  Deckung  des
Weniger  in  den  späteren  Jahren  und  wird  als  Reserve ­
  zurückgelegt.«  Hiernach  ist  die  Reserve-Rückstellung ­
  deshalb  geboten,  weil  die  Versicherten  keine  mit
der  Sterblichkeitsgefahr  von  Jahr  zu  Jahr  steigen-
            
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