Object: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

46 I- Wertheim, Ueber die Frage der Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 
obgleich die Einleger eine Dividende von 7*/z°/g p. a. genossen und nicht 
gefährdet sind, da die Einleger Gläubiger des Geschäftes sind. 
Da die Gewinnbetheiligung, wie ich glaube, falsch im Prinzip und nack 
meiner Erfahrung sich auch in der Praxis nicht bewährt, so kann sich die 
Gesetzgebung nicht damit befassen. Auch meine ich nicht, daß die Errichtung 
von Unterstiitzungkassen oder Versicherungen seitens des Arbeitgebers durch das 
Gesetz vorgeschrieben werden dürften, so sehr die Humanität es erfordert, daß 
der Arbeiter bei Invalidität oder Alter bis zu einem gewissen Grade unter 
stützt werde. 
Biele Geschäfte werden gar nicht im Stande sein, derartige Pflichten zu 
tragen und wenn es auch Alle könnten, so würden derartige Sicherstellungen 
des Arbeiters durch den Wechsel der menschlichen Verhältnisse doch illusorisch. 
Auch bin ich überzeugt, daß die Arbeiter von ihren nun einmal auf 
gestellten weitgehenden Forderungen durch derartige Mittel nicht abgewendet 
werden. Die Lawine ist im Rollen und wird schwerlich in halber Höhe 
einhalten/'
	        
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