46 I- Wertheim, Ueber die Frage der Gewinnbetheiligung der Arbeiter.
obgleich die Einleger eine Dividende von 7*/z°/g p. a. genossen und nicht
gefährdet sind, da die Einleger Gläubiger des Geschäftes sind.
Da die Gewinnbetheiligung, wie ich glaube, falsch im Prinzip und nack
meiner Erfahrung sich auch in der Praxis nicht bewährt, so kann sich die
Gesetzgebung nicht damit befassen. Auch meine ich nicht, daß die Errichtung
von Unterstiitzungkassen oder Versicherungen seitens des Arbeitgebers durch das
Gesetz vorgeschrieben werden dürften, so sehr die Humanität es erfordert, daß
der Arbeiter bei Invalidität oder Alter bis zu einem gewissen Grade unter
stützt werde.
Biele Geschäfte werden gar nicht im Stande sein, derartige Pflichten zu
tragen und wenn es auch Alle könnten, so würden derartige Sicherstellungen
des Arbeiters durch den Wechsel der menschlichen Verhältnisse doch illusorisch.
Auch bin ich überzeugt, daß die Arbeiter von ihren nun einmal auf
gestellten weitgehenden Forderungen durch derartige Mittel nicht abgewendet
werden. Die Lawine ist im Rollen und wird schwerlich in halber Höhe
einhalten/'