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5. Kapitel
Bürgertum, weil mit Ausnahme von ein paar Handelsstädten,
von der Landbevölkerung lebend, z. T. selbst
Ackerbau treibend, fristet ein kümmerliches, in kleinlichsten
Verhältnissen dahinfließendes Ceben; die Abteien,
die Klöster, die Bischofspaläste aber strotzen von Reichtum,
und der hohe Adel und die Höfe treiben einen an
Wahnsinn grenzenden Luxus. In ihren Händen und
denen ihrer Parasiten vollzieht sich die einzig nennenswerte
Vermögensbildung jener Zeit. Und ängstlich
wahren sie das Privilegium des Landbesitzes. Nach
allen Seiten sucht man ihn auszudehnen, häufig sogar
unter Anwendung schwerer Rechtsbeugungen, und die
hergäbe an andere geschieht meist nur auf dem Wege
der Pacht, so daß es dem breiten Mittelstand immer
schwerer wird, ein Stück seines vaterländischen Bodens
zu besitzen, zumal die ganze durch Adel und Klerus
beeinflußte Gesetzgebung die Erhaltung dieses Zustandes
begünstigt.
Da bricht mit der französischen Revolution die
.Herrschaft des dritten Standes an, und neben den politischen
Rechten steht der Kampf um den Grund und
Boden in erster Linie. Der Landhunger war so groß, daß
man die Stimmen der physiokraten überhörte, die vor
der schrankenlosen Freigabe des Grund und Bodens
warnten. Man wollte niemanden mehr zwischen sich
und dem Landbesitz haben, selbst den Staat nicht. Das,
um was man den Adel und den Klerus so lange beneidet
hatte, wollte man selbst besitzen, der vaterländische Boden
sollte allen zugänglich sein, und der Weg, den man
beschritt, war die Aufhebung aller Beschränkungen der
Bodenbesitzverhältnisse und seine schrankenlose Mobilisierung.
Wenn wir diese verschiedenen Abschnitte machen, so