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5. Kapitel
eine solche alles regulierende Freiheit nicht gibt, und
daß hier nur die Gesetzgebung für Gerechtigkeit sorgen
kann.
Gerechtigkeit auf diesem Gebiete heißt
aber unter allen Umständen: gesetzliche Fürsorge,
daß die zum Tausch aus st ehendenRechte
der Bodennutzung keine schädigenden Momente
enthalten, für alle die, die solche
Rechte nicht zu erwerben in der Lage sind
oder nicht erwerben wollen, aber doch auf
diesem Grund und Boden leben müssen.
von großer Bedeutung ist auch der internationale
Tausch von Zache gegen Rechte, denn hier haben
wir die Quelle ungeheurer Reichtümer einiger Völker und
wirtschaftlicher Schwäche anderer. Ñus diesem Tausch
ziehen die Engländer und Franzosen gewaltige Renten,
namentlich die ersteren in ungeheurem Maße. Zeit
Jahrhunderten hat sich das englische Kapital Grundbesitzrechte
gesichert in fast allen überseeischen Ländern.
Ts gab etwas Pulver und Blei, Gewehre und alte
Wolldecken hin und erwarb dafür ewige Rechte am
Boden, wo immer sie zu haben waren. ļ)eute noch
gehören weite Gebiete in den vereinigten Staaten englischen
Lords, die daraus Rieseneinkünfte ziehen, Einkünfte,
die der amerikanische Export zu befriedigen
hat und für den keinerlei Gegenwert wieder ins Land
geht, was die in Ñfrika erworbenen Minenrechte für
das englische Kapital bedeuten, braucht nicht erst erörtert
zu werden. Ñuch die Wegerechte hat es, wo
immer angängig, gegen sein Kapital, also gegen seine
Zachgüter, einzutauschen verstanden. Fast alle Lisen-