Full text : Laienbrevier der National-Ökonomie

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5.  Kapitel

eine  solche  alles  regulierende  Freiheit  nicht  gibt,  und
daß  hier  nur  die  Gesetzgebung  für  Gerechtigkeit  sorgen
kann.
Gerechtigkeit  auf  diesem  Gebiete  heißt
aber  unter  allen  Umständen:  gesetzliche  Fürsorge, ­
  daß  die  zum  Tausch  aus  st  ehendenRechte
der  Bodennutzung  keine  schädigenden  Momente ­
  enthalten,  für  alle  die,  die  solche
Rechte  nicht  zu  erwerben  in  der  Lage  sind
oder  nicht  erwerben  wollen,  aber  doch  auf
diesem  Grund  und  Boden  leben  müssen.

von  großer  Bedeutung  ist  auch  der  internationale ­
  Tausch  von  Zache  gegen  Rechte,  denn  hier  haben
wir  die  Quelle  ungeheurer  Reichtümer  einiger  Völker  und
wirtschaftlicher  Schwäche  anderer.  Ñus  diesem  Tausch
ziehen  die  Engländer  und  Franzosen  gewaltige  Renten,
namentlich  die  ersteren  in  ungeheurem  Maße.  Zeit
Jahrhunderten  hat  sich  das  englische  Kapital  Grundbesitzrechte
  gesichert  in  fast  allen  überseeischen  Ländern.
Ts  gab  etwas  Pulver  und  Blei,  Gewehre  und  alte
Wolldecken  hin  und  erwarb  dafür  ewige  Rechte  am
Boden,  wo  immer  sie  zu  haben  waren.  ļ)eute  noch
gehören  weite  Gebiete  in  den  vereinigten  Staaten  englischen ­
  Lords,  die  daraus  Rieseneinkünfte  ziehen,  Einkünfte, ­
  die  der  amerikanische  Export  zu  befriedigen
hat  und  für  den  keinerlei  Gegenwert  wieder  ins  Land
geht,  was  die  in  Ñfrika  erworbenen  Minenrechte  für
das  englische  Kapital  bedeuten,  braucht  nicht  erst  erörtert ­
  zu  werden.  Ñuch  die  Wegerechte  hat  es,  wo
immer  angängig,  gegen  sein  Kapital,  also  gegen  seine
Zachgüter,  einzutauschen  verstanden.  Fast  alle  Lisen-
            
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