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Schlußfolgerungen
Wen, also aus dem Mißbrauch eines Bodenrechtes, dann
liegt wirtschaftlich genau derselbe Fall vor.
Wenn sich aber ein Arbeiter, der sich 1000 Mark
erarbeitet hat, mit diesem Kapital an der Gründung
einer Fabrik beteiligt und 5 °/o Dividende erhält, so
kann das doch niemand eine arbeitslose Rente nennen,
denn es ist seine kristallisierte ñrbeit, die weiter wirkt,
ñlso nicht in der Tatsache, daß sich jemand an einem
erfolgreichen industriellen Unternehmen beteiligt, liegt
die arbeitslose Rente, sondern in dem Ursprung des
Kapitals, woraus folgt, daß hier die Sonde angelegt
werden muß. Der einwandsfreie Ursprung ruht
da, wo die ñrbeit die Quelle der Rapitalbildung ist.
Der verwerfliche und zu bekämpfende dort, wo das
Kapital aus mißbrauchten Rechten entspringt. Gb diese
einen historischen Hintergrund haben, und ob ihr Miß
brauch gesetzlich erlaubt war oder nicht, kommt bei einer
ñnalyse rein volkswirtschaftlicher Probleme
nicht in Betracht.
R)ie aber, könnte man einwenden, wenn nun diese
Kechte durch ehrliche ñrbeit erworben worden sind?
Denn der Ñrbeiter, der sich 1000 Mark erübrigt hat,
dafür das Recht auf ein Stück Land eintauschen will,
soll denn das nicht erlaubt sein? Gewiß, nur müssen
die älteren Rechte des Staates in vollem Um-
fange an diesem Lande zur Anerkennung
kommen, d. h. dieses Stück Land muß dem seinem
Derte entsprechenden Anteil zur Erhaltung des Staates
beisteuern, was dann noch bleibt, möge gern dem
einzelnen als Recht gegen eine Sache eingetauscht werden.
D. h. in anderen Worten: es können wohl Rechte
vergeben werden, aber der Staat hat darüber zu wachen,
daß mit ihnen kein Mißbrauch getrieben werden kann.