Full text : Laienbrevier der National-Ökonomie

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8.  Kapitel

zurück,  und  ebenso  macht  er  es,  wenn  er  es  zu  Bahnbauten, ­
  Kanälen  usw.  braucht.
Rlso  täuschen  wir  uns  nicht,  das  Recht  ist  nie
erloschen,  nur  hat  er  einen  Teil  daran  zu  Bedingungen
weggegeben,  die  für  ihn  ungünstig  sind  und  Machtbefugnisse
  in  die  Hände  einzelner  gelegt,  die  nie  hätten
gegeben  werden  müssen.  Dieselbe  Machtstelle,  die  die
alten  Bedingungen  schuf,  kann  aber  auch  neue  machen.
wenn  von  Verstaatlichung  die  Bede  ist,  so  muß  man
sich  vor  allem  klar  machen,  was  dieses  Wort  in  der  Wirklichkeit ­
  bedeuten  würde.  Man  kann  damit  nur  meinen,
der  Staat  solle  an  die  hergäbe  des  Landes  an  die
Nutznießer  andere  Rechtsgrundsätze  und  andere  Bedingungen ­
  knüpfen,  als  es  heute  der  Fall  ist.
wenn  alles  Land  heute  verstaatlicht  würde,  und
die  Menschen  bekämen  es  überall  gegen  eine  kleine
Grundsteuer  oder  zu  1,50  Mark  für  2180  000  qm  Rohlenfeld
  ausgeliefert  wie  heute,  dann  wären  wir  ebensoweit ­
  wie  vorher.  Nicht  darauf  kommt  es  an,  dem
Staate  die  Macht  zurückzuerwerben,  über  seinen  Grund
und  Boden  zu  verfügen,  denn  diese  Macht  hat  er  überhaupt ­
  nie  verloren,  sondern  es  kommt  darauf  an,  daß
sie  in  richtiger  weise  ausgeübt  werde,  daß  die  Rechte
und  Einnahmen,  die  man  im  Laufe  der  Jahrhunderte
weggegeben  hat,  langsam  und  organisch  zurückgewonnen
werden.
Nur  so  kann  das  störende  Element  in  der  Güterverteilung ­
  beseitigt  werden,  und  wir  bekommen  die
wunderbare  Wechselwirkung,  daß,  indem  die  Rllgemeinheit
  wieder  in  ihre  Rechte  und  Einnahmen  eintritt,  die
ihr  gebühren,  zugleich  der  illegitimen  Rapitalbildung
durch  Rechte  der  Nährboden  entzogen  wird,  so  daß  nur
die  durch  kristallisierte  ñrbeit  übrig  bleibt.
            
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