Full text : Laienbrevier der National-Ökonomie

16

1.  Kapitel

gänge  wie  beim  lebenden  Organismus.  Lines  entwickelt ­
  sich  harmonisch  aus  dem  andern,  und  ebenso,
wie  es  gewisse  Grundgesetze  der  Wärme,  der  Erhaltung
der  Kraft,  der  Bewegung  gibt,  die  für  alle  Lebewesen
gleich  sind,  sollte  es  Gesetze  geben,  die  das  Wohlergehen
der  Summe  aller  Individuen  in  materieller  Beziehung,
also  in  ihren  wirtschaftlichen  Verhältnissen  beeinflussen,
Gesetze,  die  für  die  einfachste  Gemeinde  genau  ebenso
viel  Gültigkeit  haben  wie  für  den  kompliziertesten  Industriestaat, ­
  für  die  Südseeinsulaner  wie  für  die  Nordamerikaner, ­
  für  China  sowohl  wie  für  Europa.
wo  aber  wären  diese  leichter  zu  ergründen  als
eben  am  einfachsten  Organismus,  und  wir  sollten  meinen, ­
  daß  keine  nationalökonomische  Forschung  vollkommen ­
  wäre,  die  sich  nicht  der  Mühe  unterzogen  hätte,  die
Volkswirtschaft  an  ihrer  Quelle  zu  untersuchen,  dort,
wo  in  Ländern  mit  primitiven  Wirtschaftsformen  die
ñnfangsstadien  der  Entwickelung  zu  beobachten  find.
wenn  der  Verfasser  hier  den  versuch  macht,  einige
allgemeine  einfachste  Leitsätze  der  Nationalökonomie  zusammenzustellen, ­
  so  geschieht  es  eben,  weil  er  in  seiner
Karriere  Gelegenheit  hatte,  wirtschaftliches  Leben  von
seiner  ersten  Stufe  bis  zum  einstweilen  letzten  Stadium,
der  Trustbildung,  nicht  nur  zu  beobachten,  sondern  mitzuerleben. ­
  Ein  vergleich  seiner  Erfahrungen  mit  den
Ergebnissen  der  herrschenden  nationalökonomischen  Forschung ­
  überzeugte  ihn,  daß  wohl  eine  ungeheure  Denkarbeit ­
  von  den  führenden  Geistern  geleistet  worden
ist  und  noch  geleistet  wird,  daß  aber  aus  der  unendlichen ­
  Fülle  des  Gebotenen  und  sich  widersprechenden ­
  eine  wirkliche  Klärung  der  öffentlichen  Meinung
selbst  über  die  fundamentalsten  Wahrheiten  gar  nicht
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.