Full text: Laienbrevier der National-Ökonomie

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z. Kapitel 
Scheinbar steht aber diese Forderung in Wider 
spruch mit einem anderen Rechte, nämlich dem auf die 
Existenz überhaupt. 
Beide scheinen sich auszuschließen, denn es er 
scheint klar, daß, wenn wir das Recht auf Existenz 
anerkennen, wir denen, die nicht mehr arbeiten kön 
nen, etwas geben müssen aus den Erträgnissen derer, 
die arbeiten, so daß diesen also ihr Recht auf. den 
vollen Arbeitsertrag gekürzt wird. 
wir werden später sehen, wie dieser scheinbare 
Widerspruch in der Grund- und Bodenfrage seine voll 
kommene Lösung findet, so daß wir jedem das Recht 
auf den vollen Arbeitsertrag zubilligen und ebenso 
das Recht auf Existenz anerkennen können. 
wir müssen eben nur genau feststellen, wieviel 
von der Gesamtleistung eines Volkes an Arbeit und 
Kampf auf Konto des Individuums und wieviel auf das 
der Allgemeinheit fällt. Die letztere hat genau so gut 
das Recht, den vollen Ertrag der Arbeit zu fordern, 
die sie leistet, wie das Individuum, und nur in diesem 
Sinne kann das Recht auf den vollen Arbeitsertrag 
vernünftigerweise verstanden werden. 
Also Arbeit im volkswirtschaftlichen Sinne ist jede 
menschliche Tätigkeit, die den Zweck der Befriedigung 
menschlicher Bedürfnisse nach der Richtung einer immer 
höheren Kultur und Gesittung erfüllt, und sie ist 
um so produktiver, nicht etwa je schwerer sie ist, 
sondern (um es kraß auszudrücken), je leichter sie ist, 
d. h. die Arbeit ist die produktivste, die ihren Zweck 
mit den möglichst einfachsten Mitteln, der größten Er 
sparnis an Zeit und Energieverbrauch erreicht. 
Dies wird erzielt durch die fortgesetzte Arbeits 
teilung.
	        
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