Full text : Die Entwickelung zum Socialismus

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propriation,  die  man  aus  anderen  Gründen  für  vorteilhaft
halten  würde.*)
Wenn  es  sich  um  neue  Unternehmungen  handelt,
kann  dagegen  das  von  Solvay  empfohlene  „Eindringungs“-oder
  Beteiligungssystem  sehr  verführerisch  erscheinen,  den
Staat  an  allen  Unternehmungen  zu  interessieren  und  den
Uebergang  von  der  capitalistischen  zu  einer  rein  socialistischen
  Ordnung  zu  erleichtern.
Nur  können  wir  uns  damit  nicht  einverstanden  erklären, ­
  dass  nach  Solvay  der  Staat,  der  in  alle  neuen  oder
erweiterten  Unternehmungen  eintritt,  nichts  anderes  sein

*)  Vor  einigen  Jahren  hat  die  schweizerische  Regierung
unter  den  folgenden  Umständen  dieses  Verfahren  angewandt:
„Bis  zum  Verfalltage  im  Jahre  1898  konnte  von  einem  Rückkauf ­
  (der  schweizerischen  Eisenbahnen)  durch  Kündigung  der
Concessionen  nicht  mehr  die  Rede  sein.  Der  Bundesrat  versuchte ­
  es  also  mit  einem  anderen  Mittel,  das  man  das  System
der  Beteiligung,  System  der  Penetration,  genannt  hat,  weil  es
darin  bestand,  dass  die  Eidgenossenschaft  durch  allmählichen
Kauf  grosser  Actienmengen  an  den  Gesellschaften  beteiligt
werden  sollte,  um  auf  diese  Weise  zunächst  einen  entscheidenden ­
  Einfluss  in  den  Generalversammlungen  ausüben  und  sie
sodann  möglicherweise  zum  Rückkauf  auf  Grund  gütlichen
Uebereinkommens  bestimmen  zu  können.“  (Le  rachat  des
chemins  de  fer  en  Suisse.  Circular  des  Musée  social,  No.  18
vom  25.  Mai  1898.)
Zu  diesem  Zwecke  erwarb  der  Bundesrat  am  27.  Juni
1890  30000  Actien  der  Jura-Bern-Luzern-Linie;  im  selben  und
im  folgenden  Jahre  sodann  47090  Actien  der  Jura-Simplon-Gesellschaft,
  die  sich  gerade  mit  der  obengenannten  fusioniert
hatte.  Ende  1891  war  die  Eidgenossenschaft  also  Besitzerin  von
77090  Actien  der  Gesellschaft,  die  im  ganzen  104000  Prioritätsund ­
  245  000  Stammactien  ausgegeben  hatte.
Anfang  1891  bot  ein  Bankenconsortium  der  Eidgenossenschaft ­
  50000  von  100000  Actien  der  Centralbahn  an.  Aber
die  Verwaltung  der  Centralbahn  erklärte  sich  bereit,  das  ganze
Netz  abzutreten.  Die  schweizerischen  Kammern  sprachen  sich
in  diesem  Sinne  aus,  der  Vorschlag  wurde  aber  beim  Referendum
verworfen,  zum  Teil,  weil  man  fand,  dass  die  Eidgenossenschaft
die  Actien  der  Centralbahn  über  ihrem  reellen  Werte  bezahlte.
Das  Votum  von  1891  machte  der  Eindringungspolitik,  wie  überhaupt ­
  jedem  Versuche  des  freihändigen  Rückkaufs  ein  Ende.
            
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