Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

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2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.

Pfuscher  —  zum  Sammelpunkt  für  alle  Gegner  der  neuaufkommenden  wirtschaftlichen
Erwerbsmethoden.  .,
Anders  verhielt  es  sich  mit  dem  Grundzug,  auf  dem  das  Verlangen  nach  dem
Schutze  der  (kapital-)  schwachen  Produzenten  und  die  so  populäre  Warenhaussteuerbewegung ­
  beruht,  nämlich  mit  der  Voraussetzung,  daß  der  großkapitalistische  Betrieb
die  einzige  Ursache  der  Bedrängnis  sei.  Wie  im  folgenden  Abschnitt  geschildert
wird,  wurden  für  die  Massenagitation  in  dem  Reichsgesetz  vom  27.  Mai  1896  über
den  unlauteren  Wettbewerb  und  in  dem  Handwerkskammergesetz  vom  26.  Juli  1897,
das  dem  Befähigungsnachweis  vorarbeiten  sollte,  Ausgangspunkte  gewonnen,  um
den  Gesetzgeber,  der  sich  in  dem  Reichsgesetz  von  1896  noch  an  die  hergebrachten,
gemeinrechtlichen  Grenzen  der  Illoyalität,  der  Ausbeutung  uild  der  abhängigen
Stellung  des  Schuldners  hielt,  über  diese  Linie  hinauszudrängen.  Daneben  fiel  es
in  den  Landtagen  der  einzelnen  Bundesstaaten  nicht  schwer,  den  zweiten  Gedanken
der  steuerlichen  Mehrbelastung  der  großkapitalistischen,  den  kleineren  Konkurrenten
bedrängenden  Betriebsform  in  Gestalt  der  Progressivsteuer  für  die  Warenhäuser  und
Großbrauereien  durchzusetzen.
Nunmehr  hielten  die  Führer  der  Bewegung  den  Zeitpunkt  für  gekommen,  in
Anlehnung  an  die  agrarische  eine  Massenbewegung  in  Gang  zu  bringen.  Binnen
weniger  Jahre  gelang  es  ihnen,  in  200  neugegründeten  Schutzvereinen,  die  zur
größeren  Hälfte  aus  Detaillisten  bestanden,  ein  starkes  Organisationsnetz  zu
schaffen.  Von  Jahr  zu  Jahr  konnten  neue  Auswüchse  des  Konkurrenzkampfes  konstatiert ­
  und  die  gesetzgebenden  Faktoren  zu  Hilfe  gerufen  werden.  Beispielsweise
betrafen  die  Anträge  1897  die  Warenhäuser  und  das  „Lockvogelsystem",  1899  den
Gutscheinhandel,  1900  die  Ausverkäufe,  1901  den  Geheimmittelvertrieb,  1902  den
Boykott  seitens  der  Kartelle,  1904  den  Reklameunfug  des  Zugabewesens  und  der
Bestechung  der  Angestellten  u.  s.  f.
Den  allgemeinen  Hintergrund  zu  diesem  Kampf  bildete  das  mit  dem  Zoll-  und
Arbeiterschutz  aufgenommene  Programm  des  Schutzes  der  Schwachen  im  Wege
der  Bekämpfung  des  Großbetriebs  und  Großverkehrs,  nicht  nur  für
den  Kleinhandel,  sondern  auf  dem  gesamten  Erwerbsgebiet.  Dieses
sozial-agrarisch-zünftlerische  Ziel  bekam  eine  gewisse  politische  Bedeutung,  als  Mitte  der
90er  Jahre  der  „Bund  der  Landwirte"  zur  Drapierung  seiner  einseitigen  Interessenvertretung ­
  noch  die  Rettung  des  Mittelstandes  in  sein  Programar  aufnahm.  Dieses
Ziel  ist  seitdem  von  allen  Parteien,  insbesondere  vom  Zentrum,  zu  einem  besonderen
Programmpunkt  erhoben  worden.  Wir  haben  demgemäß  noch  auf  die  neuere  Entwicklung ­
  der  Gesetzgebung  1.  gegen  den  unlauteren  Wettbewerb,  2.  über  den
sozialen  Schutz  der  Schwachen,  genauer  die  negativ-repressiven  Maßregeln, ­
  andernteils  auf  die  positive  Förderung  des  Mittelstandes  einen  Blick
zu  werfen.
d)  Unlauterer  Wettbewerb.
Mit  der  eben  besprochenen  prinzipiellen  Frage  hängt,  nach  dem  Grundgedanken
der  Regierungsintervention,  das  große  Gebiet  des  „unlauteren  Wettbewerbs"  zusammen. ­
  Wie  jede  menschliche  Einrichtung,  so  ist  auch  die  Freiheit  des  Wettbewerbs
gewissen  Auswüchsen  und  Mißbräuchen  ausgesetzt.  Sobald  der  hergebrachte  Absatzund
  Kundenkreis  sich  als  zu  eng  erweist,  bringt  es  die  zunehmende  Verschärfung  des
            
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