Full text: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

II. Staatlicher Schutz der Unteruehmer- und Arbeiterklasse. 
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und bestimmte Greuzpunkte im Auge hat, daß ohne solche ferner die Reglementierung 
unverhältnismäßig teuer zu stehen kommt. In allen gewerbepolizeilichen Maßnahmen 
gegen die Konkurrenz liegt nämlich die Gefahr begründet, daß sie als eine Prämie 
auf pessimistische Unzufriedenheit und damit zum Ausgangspunkt für die Agitation 
gegen jede unbequeme Konkurrenz dienen^). 
Einen festen Bodetl erlangt man durch die Beobachtung, daß die Illoyalitäten 
gemeinschädlich wirken können, wenn sie nämlich lebenskräftige Existenzen ver 
nichten oder die Qualitätsproduktion Herabdrücken. Aus Rücksichten auf das Gemein 
wohl lassen sich daher im allgemeinen, bei aller Hochhaltung des Prinzips der freien 
Konkurrenz doch bestimmte Schranken ableiten, und zwar: 
1. zur Ausgleichung einer unbilligen und nur voriibergehenden, den Schwächeren 
drückenden Ungleichheit in den Konkurrenzmitteln, 
2. zur Abwehr eines illoyalen, ohne Rücksicht auf die Dauerexistenz schleu 
dernden Wettbewerbs, der die Qualitätsproduktion und das Fortschreiten des Ge 
samtzweigs hemmt, seinen Kredit und seine Rentabilität gefährdet. Ein fester Halt 
liegt in den Merkmalen der Qualitätskonkurrenz und der trügerischen 
Anpreisung sowie in der Voraussetzung der scharfen Präzisierung des Tat 
bestandes und einer sicheren gewerbepolizeilichen Kontrolle. 
Wie wir gesehen haben, führt der neuere kapitalistische Wettbewerb nach den 
drei Richtungen: in dem Druck ans Preis und Verdienst, in der Geschäfts kulan z 
und Geschäftsreklame zu Uebertreibungen, die auf die Dauer sowohl die Solidität 
des gesamten Geschäftszweigs gefährden, als auch beni Allgemeininteresse schädlich 
şià Das solide Geschäft sucht sich einen treuen Kundenkreis, eine dauernde Ein 
kommensquelle zu schaffen; dazu bedarf es keiner illoyalen Mittel. Unsolid ist die 
Konkurrenz, der es nur daraus ankommt, das Geschäft zustande zu bringen ohne 
Rücksicht darauf, ob der Kunde wiederkehrt. In diesem Streben nach Augenblicks 
erfolg ist ihr jedes Mittel bei Anpreisung der Ware recht, ihr Geschäftsgebaren 
gleicht einer Art Raubbau. Der Kleinhandel empfindet die systematische Preisunter 
bietung, wie sie durch die großkapitalistische oder illoyale Konkurrenz betrieben wird, 
als Schädigung der kommerziellen Gesamtinteressen; sie wirkt, wie das 
Submissionssystem im Baugewerbe, als eine Schraube ohne Ende. 
Die Wahrung der kommerziellen Gesamtinteressen ist ein gesunder Gedanke, 
welcher der Kleinhandelsagitation zugrunde liegt. Dem „Raubbau" kann und 
muß die Gewerbepolizei allerwegen entgegentreten und dadurch zugleich zur Erleichte 
rung des Ueberganges und der Anpassung beitragen. Dieser Begriff der Unsolidität 
muß die Richtlinie zwischen den extremen wirtschaftspolitischen Forderungen abgeben 
Es fragt sich in erster Linie z. B. bei den Ausverkäufen, Konsumvereinen u. s f ' 
Neben sie auf das gesamte Gewerbe als Einkommensquelle für Tausende von 
Familien eine ruinöse, untergrabende Wirkung aus? Das wirtschaftliche Moment- 
dauernde Schädigung des gesamten Erwerbszweiges, der Q u a li t ä t s ko n k ur r ' 
sowie ein Vertriebssystem, das die Ableitung der Kundschaft bezweckt und hierzu in 
einer gegen die kaufmännische Ehrenhaftigkeit und „gegen die guten Sitten ver- 
) Em Beispiel nach dieser Richtung gibt die Hauptseite des konservativen Parteivroam„„ns. 
iter Kornzoll, mit dem die Mittelstandsretter durch den gemeinsamen Grundgedanken bra 
lichen Schutzes des schwachen Produzenten" verbunden sind. "' tststtî
	        
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