Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

II.  Staatlicher  Schutz  der  Unteruehmer-  und  Arbeiterklasse.

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und  bestimmte  Greuzpunkte  im  Auge  hat,  daß  ohne  solche  ferner  die  Reglementierung
unverhältnismäßig  teuer  zu  stehen  kommt.  In  allen  gewerbepolizeilichen  Maßnahmen
gegen  die  Konkurrenz  liegt  nämlich  die  Gefahr  begründet,  daß  sie  als  eine  Prämie
auf  pessimistische  Unzufriedenheit  und  damit  zum  Ausgangspunkt  für  die  Agitation
gegen  jede  unbequeme  Konkurrenz  dienen^).
Einen  festen  Bodetl  erlangt  man  durch  die  Beobachtung,  daß  die  Illoyalitäten
gemeinschädlich  wirken  können,  wenn  sie  nämlich  lebenskräftige  Existenzen  vernichten ­
  oder  die  Qualitätsproduktion  Herabdrücken.  Aus  Rücksichten  auf  das  Gemeinwohl ­
  lassen  sich  daher  im  allgemeinen,  bei  aller  Hochhaltung  des  Prinzips  der  freien
Konkurrenz  doch  bestimmte  Schranken  ableiten,  und  zwar:
1.  zur  Ausgleichung  einer  unbilligen  und  nur  voriibergehenden,  den  Schwächeren
drückenden  Ungleichheit  in  den  Konkurrenzmitteln,
2.  zur  Abwehr  eines  illoyalen,  ohne  Rücksicht  auf  die  Dauerexistenz  schleudernden ­
  Wettbewerbs,  der  die  Qualitätsproduktion  und  das  Fortschreiten  des  Gesamtzweigs ­
  hemmt,  seinen  Kredit  und  seine  Rentabilität  gefährdet.  Ein  fester  Halt
liegt  in  den  Merkmalen  der  Qualitätskonkurrenz  und  der  trügerischen
Anpreisung  sowie  in  der  Voraussetzung  der  scharfen  Präzisierung  des  Tatbestandes ­
  und  einer  sicheren  gewerbepolizeilichen  Kontrolle.
Wie  wir  gesehen  haben,  führt  der  neuere  kapitalistische  Wettbewerb  nach  den
drei  Richtungen:  in  dem  Druck  ans  Preis  und  Verdienst,  in  der  Geschäfts  kulan  z
und  Geschäftsreklame  zu  Uebertreibungen,  die  auf  die  Dauer  sowohl  die  Solidität
des  gesamten  Geschäftszweigs  gefährden,  als  auch  beni  Allgemeininteresse  schädlich
şià  Das  solide  Geschäft  sucht  sich  einen  treuen  Kundenkreis,  eine  dauernde  Einkommensquelle ­
  zu  schaffen;  dazu  bedarf  es  keiner  illoyalen  Mittel.  Unsolid  ist  die
Konkurrenz,  der  es  nur  daraus  ankommt,  das  Geschäft  zustande  zu  bringen  ohne
Rücksicht  darauf,  ob  der  Kunde  wiederkehrt.  In  diesem  Streben  nach  Augenblickserfolg ­
  ist  ihr  jedes  Mittel  bei  Anpreisung  der  Ware  recht,  ihr  Geschäftsgebaren
gleicht  einer  Art  Raubbau.  Der  Kleinhandel  empfindet  die  systematische  Preisunterbietung, ­
  wie  sie  durch  die  großkapitalistische  oder  illoyale  Konkurrenz  betrieben  wird,
als  Schädigung  der  kommerziellen  Gesamtinteressen;  sie  wirkt,  wie  das
Submissionssystem  im  Baugewerbe,  als  eine  Schraube  ohne  Ende.
Die  Wahrung  der  kommerziellen  Gesamtinteressen  ist  ein  gesunder  Gedanke,
welcher  der  Kleinhandelsagitation  zugrunde  liegt.  Dem  „Raubbau"  kann  und
muß  die  Gewerbepolizei  allerwegen  entgegentreten  und  dadurch  zugleich  zur  Erleichterung ­
  des  Ueberganges  und  der  Anpassung  beitragen.  Dieser  Begriff  der  Unsolidität
muß  die  Richtlinie  zwischen  den  extremen  wirtschaftspolitischen  Forderungen  abgeben
Es  fragt  sich  in  erster  Linie  z.  B.  bei  den  Ausverkäufen,  Konsumvereinen  u.  s  f  '
Neben  sie  auf  das  gesamte  Gewerbe  als  Einkommensquelle  für  Tausende  von
Familien  eine  ruinöse,  untergrabende  Wirkung  aus?  Das  wirtschaftliche  Momentdauernde
  Schädigung  des  gesamten  Erwerbszweiges,  der  Q  u  a  li  t  ä  t  s  ko  n  k  ur  r  '
sowie  ein  Vertriebssystem,  das  die  Ableitung  der  Kundschaft  bezweckt  und  hierzu  in
einer  gegen  die  kaufmännische  Ehrenhaftigkeit  und  „gegen  die  guten  Sitten  ver-)

  Em  Beispiel  nach  dieser  Richtung  gibt  die  Hauptseite  des  konservativen  Parteivroam„„ns.
iter  Kornzoll,  mit  dem  die  Mittelstandsretter  durch  den  gemeinsamen  Grundgedanken  bra
lichen  Schutzes  des  schwachen  Produzenten"  verbunden  sind.  "' tststtî
            
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