II. Staatlicher Schutz der Unteruehmer- und Arbeiterklasse.
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und bestimmte Greuzpunkte im Auge hat, daß ohne solche ferner die Reglementierung
unverhältnismäßig teuer zu stehen kommt. In allen gewerbepolizeilichen Maßnahmen
gegen die Konkurrenz liegt nämlich die Gefahr begründet, daß sie als eine Prämie
auf pessimistische Unzufriedenheit und damit zum Ausgangspunkt für die Agitation
gegen jede unbequeme Konkurrenz dienen^).
Einen festen Bodetl erlangt man durch die Beobachtung, daß die Illoyalitäten
gemeinschädlich wirken können, wenn sie nämlich lebenskräftige Existenzen vernichten
oder die Qualitätsproduktion Herabdrücken. Aus Rücksichten auf das Gemeinwohl
lassen sich daher im allgemeinen, bei aller Hochhaltung des Prinzips der freien
Konkurrenz doch bestimmte Schranken ableiten, und zwar:
1. zur Ausgleichung einer unbilligen und nur voriibergehenden, den Schwächeren
drückenden Ungleichheit in den Konkurrenzmitteln,
2. zur Abwehr eines illoyalen, ohne Rücksicht auf die Dauerexistenz schleudernden
Wettbewerbs, der die Qualitätsproduktion und das Fortschreiten des Gesamtzweigs
hemmt, seinen Kredit und seine Rentabilität gefährdet. Ein fester Halt
liegt in den Merkmalen der Qualitätskonkurrenz und der trügerischen
Anpreisung sowie in der Voraussetzung der scharfen Präzisierung des Tatbestandes
und einer sicheren gewerbepolizeilichen Kontrolle.
Wie wir gesehen haben, führt der neuere kapitalistische Wettbewerb nach den
drei Richtungen: in dem Druck ans Preis und Verdienst, in der Geschäfts kulan z
und Geschäftsreklame zu Uebertreibungen, die auf die Dauer sowohl die Solidität
des gesamten Geschäftszweigs gefährden, als auch beni Allgemeininteresse schädlich
şià Das solide Geschäft sucht sich einen treuen Kundenkreis, eine dauernde Einkommensquelle
zu schaffen; dazu bedarf es keiner illoyalen Mittel. Unsolid ist die
Konkurrenz, der es nur daraus ankommt, das Geschäft zustande zu bringen ohne
Rücksicht darauf, ob der Kunde wiederkehrt. In diesem Streben nach Augenblickserfolg
ist ihr jedes Mittel bei Anpreisung der Ware recht, ihr Geschäftsgebaren
gleicht einer Art Raubbau. Der Kleinhandel empfindet die systematische Preisunterbietung,
wie sie durch die großkapitalistische oder illoyale Konkurrenz betrieben wird,
als Schädigung der kommerziellen Gesamtinteressen; sie wirkt, wie das
Submissionssystem im Baugewerbe, als eine Schraube ohne Ende.
Die Wahrung der kommerziellen Gesamtinteressen ist ein gesunder Gedanke,
welcher der Kleinhandelsagitation zugrunde liegt. Dem „Raubbau" kann und
muß die Gewerbepolizei allerwegen entgegentreten und dadurch zugleich zur Erleichterung
des Ueberganges und der Anpassung beitragen. Dieser Begriff der Unsolidität
muß die Richtlinie zwischen den extremen wirtschaftspolitischen Forderungen abgeben
Es fragt sich in erster Linie z. B. bei den Ausverkäufen, Konsumvereinen u. s f '
Neben sie auf das gesamte Gewerbe als Einkommensquelle für Tausende von
Familien eine ruinöse, untergrabende Wirkung aus? Das wirtschaftliche Momentdauernde
Schädigung des gesamten Erwerbszweiges, der Q u a li t ä t s ko n k ur r '
sowie ein Vertriebssystem, das die Ableitung der Kundschaft bezweckt und hierzu in
einer gegen die kaufmännische Ehrenhaftigkeit und „gegen die guten Sitten ver-)
Em Beispiel nach dieser Richtung gibt die Hauptseite des konservativen Parteivroam„„ns.
iter Kornzoll, mit dem die Mittelstandsretter durch den gemeinsamen Grundgedanken bra
lichen Schutzes des schwachen Produzenten" verbunden sind. "' tststtî