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Artikel 5 des Dekrets alle diejenigen Gejeke, die „den Minimal-Pro-
grammen der Sozialdemofratijden Arbeiterpartei Ruß-
lands (d. h. der Boljdhewijten, d. Verf.) und der Partei der Sozial-
Revolutionäre widerjpreden.“ Die Injtitute der Unterfucdhungs-
richter, der Staatsanwalt|Haft, der vereinigten Rechtsanwälte und der
Privatanwälte wurden aufgehoben. „Zum Kampfe mit den gegen-
revolutionären Kräften“, Jowie gegen die Spekulation, Sabotage und
Mikbräude der Händler, Induljtriellen, Beamten und anderer Perfonen
werden Revolutionstribunale gebildet. Der 12, November brachte
eine für die Landwirt|dhHaft wichtige Bejltimmung, die alle in Rukland
hergejtellten Mafjdhinen, Jowie die aus dem AWuslande eingeführten als
zur alleinigen Berfügung (Monopol) des Staates ftehend, erklärte,
Durd) Dekret vom 15. Dezember wurden alle militäriidHen Grade
und Auszeidnungen aufgehoben und die Wählbarkeit des
Offizierbeltandes verfügt. Am 18. Dezember wurde der Oberfte
Sowjet der Bolkswirtfdhaft gegründet, als dejjen Aufgabe „die
Drganifation der VBoliswirtjhaft und der Staatsfinanzen‘“ bezeichnet
wird. Diejem Oberften Sowjet wird das Recht, Konfisiationen, Seque-
}trierungen und Zwangs-Syndizierungen vorzunehmen, erteilt. Alle zur
Regulierung des WirtjhHafjftslebens bejtehenden Behörden werden ihm
untergeordnet. Zum Beltande des Oberfjten Sowjets d. Bolfsw. gehören
der Allrujjijdhe Sowjet. der AWrbeiterfontrolle (vgl. Dekret vom 27. No-
vember), Vertreter aller Voliskommijjariate und Sacdhverjtändige mit
beratender Stimme, Ein Dekret vom 25. Dezember [Hafft die obli=
gatorijde Wehrpflidht der Kojaken ab. Ein Dekret vom jelben
Tage führte die VBerJidgerung gegen Arbeitslofigkeit für alle
BPerfonen, die mit LohHnarbeit be[Häftigt find, ein. Um 27. Dezember
bejdließt das ANruffijdhe Zentral-Exekutiviomitee der Sowjets das
Dekret über die Nationalifjierung der Banken. Das gejamte
Bankwejen wurde zum Staatsmonopol erflärt und alle beftehenden
privaten Aftienbanien und Bankkontore wurden mit der Staatsbank
vereinigt. Dur ein Dekret vom felben Tage wurde die „Revifion“
der Stahliammern in den Banken verfügt, alle in den Stahl
fammern enthaltenen Geldjummen mußten auf Girokonto des Klienten
in der Staatsbank eingezahlt werden, Gold in Münzen und Barren
wurde zugunjten des Goldfonds des Staates Konfisziert. In Ddiefe
Zeit fällt aud) ein Beldluk des Sowjets der Boltsiommiffare über
die Bewilligung von zwei Millionen Rubel für die internationale
vtevolutionäre Bewegung. Hierdurch wurde offenkundig doku-
mentiert, daß die Sowjetregierung auf die Weltrevolution hinarbeitet.
Ein Defret vom 29. Dezember hob in Ergänzung des Dekrets vom
15. Dezember alle Rangunter[Hiede auf, die Armee beitehe aus
freien und aleihden Büraern.