Full text: Die wirtschaftliche Zukunft des Ostens

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Artikel 5 des Dekrets alle diejenigen Gejeke, die „den Minimal-Pro- 
grammen der Sozialdemofratijden Arbeiterpartei Ruß- 
lands (d. h. der Boljdhewijten, d. Verf.) und der Partei der Sozial- 
Revolutionäre widerjpreden.“ Die Injtitute der Unterfucdhungs- 
richter, der Staatsanwalt|Haft, der vereinigten Rechtsanwälte und der 
Privatanwälte wurden aufgehoben. „Zum Kampfe mit den gegen- 
revolutionären Kräften“, Jowie gegen die Spekulation, Sabotage und 
Mikbräude der Händler, Induljtriellen, Beamten und anderer Perfonen 
werden Revolutionstribunale gebildet. Der 12, November brachte 
eine für die Landwirt|dhHaft wichtige Bejltimmung, die alle in Rukland 
hergejtellten Mafjdhinen, Jowie die aus dem AWuslande eingeführten als 
zur alleinigen Berfügung (Monopol) des Staates ftehend, erklärte, 
Durd) Dekret vom 15. Dezember wurden alle militäriidHen Grade 
und Auszeidnungen aufgehoben und die Wählbarkeit des 
Offizierbeltandes verfügt. Am 18. Dezember wurde der Oberfte 
Sowjet der Bolkswirtfdhaft gegründet, als dejjen Aufgabe „die 
Drganifation der VBoliswirtjhaft und der Staatsfinanzen‘“ bezeichnet 
wird. Diejem Oberften Sowjet wird das Recht, Konfisiationen, Seque- 
}trierungen und Zwangs-Syndizierungen vorzunehmen, erteilt. Alle zur 
Regulierung des WirtjhHafjftslebens bejtehenden Behörden werden ihm 
untergeordnet. Zum Beltande des Oberfjten Sowjets d. Bolfsw. gehören 
der Allrujjijdhe Sowjet. der AWrbeiterfontrolle (vgl. Dekret vom 27. No- 
vember), Vertreter aller Voliskommijjariate und Sacdhverjtändige mit 
beratender Stimme, Ein Dekret vom 25. Dezember [Hafft die obli= 
gatorijde Wehrpflidht der Kojaken ab. Ein Dekret vom jelben 
Tage führte die VBerJidgerung gegen Arbeitslofigkeit für alle 
BPerfonen, die mit LohHnarbeit be[Häftigt find, ein. Um 27. Dezember 
bejdließt das ANruffijdhe Zentral-Exekutiviomitee der Sowjets das 
Dekret über die Nationalifjierung der Banken. Das gejamte 
Bankwejen wurde zum Staatsmonopol erflärt und alle beftehenden 
privaten Aftienbanien und Bankkontore wurden mit der Staatsbank 
vereinigt. Dur ein Dekret vom felben Tage wurde die „Revifion“ 
der Stahliammern in den Banken verfügt, alle in den Stahl 
fammern enthaltenen Geldjummen mußten auf Girokonto des Klienten 
in der Staatsbank eingezahlt werden, Gold in Münzen und Barren 
wurde zugunjten des Goldfonds des Staates Konfisziert. In Ddiefe 
Zeit fällt aud) ein Beldluk des Sowjets der Boltsiommiffare über 
die Bewilligung von zwei Millionen Rubel für die internationale 
vtevolutionäre Bewegung. Hierdurch wurde offenkundig doku- 
mentiert, daß die Sowjetregierung auf die Weltrevolution hinarbeitet. 
Ein Defret vom 29. Dezember hob in Ergänzung des Dekrets vom 
15. Dezember alle Rangunter[Hiede auf, die Armee beitehe aus 
freien und aleihden Büraern.
	        
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