Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

G2

2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.

E.  Die  aus  der  neuzeitlichen  Entwicklung  sich  ergebende
Wirtschaftspolitik.
Im  Verlauf  der  Darstellung  haben  wir  ein  Bild  von  dem  geschichtlichen  Werdegang ­
  der  wirtschaftlichen  Gesetzgebung  gegeben.  Es  erübrigt  uns  noch,  einen  Ausblick ­
  zu  bieten  und  die  Richtlinie  für  die  künftige  Wirtschaftspolitik  festzulegen.  Sie
kann  sich  ergeben  als  folgerichtige  Weiterbildung  der  bisherigen  gesetzgeberischen
Prinzipien  oder  als  Weiterführung  des  in  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  begründeten ­
  Endziels  und  der  darin  liegenden  Ideen.
1.  Die  bisherige  Gesetzgebung.
Im  allgemeinen  stellt  die  gesamte  wirtschaftliche  Gesetzgebung  und  Verwaltung
bis  in  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  nur  ein  Konglomerat  von  einzelnen
Reglements  und  Instruktionen  dar,  die  aus  speziellen  Anlässen  hervorgegangen  sind
und  lediglich  auf  der  Geschäftsroutine  gefußt  haben.  So  läßt  sich  z.  B.  an  der  Entwicklung ­
  des  Hochzolls  verfolgen,  wie  bis  in  die  achtziger  Jahre  hinein  der  traditionelle ­
  Steuercharakter  der  Zölle  —  seit  1871  als  Mittel  zur  Erreichung  der  finanziellen
Selbständigkeit  des  Reiches  —  vorwiegend  war.  Es  konnte  denn  auch  früher  die
Regierung  die  Wünsche  und  Bedürfnisse  der  einzelnen  Berufsstände  für  sich  behandeln.
Dieses  Herumexperimentieren  verbietet  sich  in  unserer  raschlebigen,  mit  Gärungstoffen
erfüllten  Zeit  von  selbst;  mehr  als  je  rächt  es  sich  heute  bitter,  wenn  die  Regierung
bei  der  Aufstellung  wirtschaftlicher  Prinzipien,  nach  denen  sie  ihre  Politik  einrichten
will,  fehlgreift.
Da  sich  seit  den  70er  Jahren  zugleich  der  Wirkungskreis  des  Staates,  dessen
Intervention  man  eben  noch  gänzlich  auszuschalten  versucht  hatte,  im  Gegenteil  erweitert ­
  halte,  wurde  fiir  das  Verwaltungsrecht,  die  Wirtschaftspolitik  und  in  erster
Linie  für  die  Wissenschaft  der  Aufbau  auf  neuer  Grundlage  notwendig.
Mit  den  70er  Jahren  wurden  zu  den  Drehpunkten  der  Wirtschaftspolitik  nach
außen  das  Verhältnis  zum  Weltverkehr  und  nach  innen  die  Hebung  der  unteren
Klassen,  sowie  die  Beeinflussung  der  Konkurrenz  auf  diesen  beiden  Gebieten.
Die  letztere  Frage  war  schon  früher,  nämlich  mit  der  Industrialisierung,  wodurch
die  große  Masse  in  den  Dienst  des  Fabrikbetriebs  eingestellt  und  in  der  Solidarität
ihrer  Interessen  zusammengeführt  wurde,  aktuell  geworden.  Sie  ging  zunächst  dahin:
soll  sich  der  Gegensatz  zwischen  dem  proletarischen  Klasseninteresse  und  dem  Unternehmerstand ­
  ebenso  zuspitzen,  wie  dies  in  England  eingetreten  war?
Noch  1861  konnte  G.  Schmoller  konstatieren:  „die  feindlichen  Gegensatze  der  Interessen
haben  noch  nicht  die  gehässige  Spannung  zwischen  Fabrikanten  und  Arbeitern  wie  in  England
erreicht  und  werden  sie  hoffentlich  auch  nie  erreichen."  Schon  ein  Jahrzehnt  darauf,  1874,  mußte
derselbe  Gelehrte  die  Arbeiterfrage  als  die  brennendste  Frage  der  Gegenwart  bezeichnen.
Es  war  naturgemäß,  daß  durch  die  sozialen  Neubildungen  und  Kämpfe,  durch
die  fortschreitende  Zentralisierung  der  arbeitenden  Bevölkerung  in  den  Großstädten,
ihre  Jnteressen-Solidarität  und  ihr  Klasieil-Bewußtsein,  zum  Teil  auch  durch  die
früher  wiederkehrenden  Krisen  und  durch  die  Rückwirkung  der  Lage  der  Arbeiter  auf
die  bestehende  Gesellschaftsordnung  die  Arbeiterfrage  eine  stets  erhöhte  Bedeutung
            
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