Full text: Russlands Handels-, Zoll- und Industriepolitik von Peter dem Großen bis auf die Gegenwart

II. Abschnitt. 
Nus der Regierungsreit Kaiser Alexanders!. 
(1601 bis 1825). 
1. Allgemeines. 
7. Kapitel. Einleitendes. — Hilfsmittel des wirtschaftlichen Fortschritts 
im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts: Festigung des Staatskredits; 
innere Reformen; Stärkung der finanziellen Unterlagen; freie Lohnarbeiter. 
Die wirtschaftliche Entwicklung Rußlands hätte im ersten Viertel des 
19. Jahrhunderts, welchen Zeitraum die Regierungszeit des Kaisers 
Alexander I. (1801 bis 1825) ausfüllt, selbst ohne besondere Einwirkungen 
von oben her ein beträchtliches Stück auf der Fortschrittsbahn weiter 
zurücklegen können, wenn nicht die schwerwiegendsten politischen Ereignisse 
das Reich bis in seine Grundfesten erschüttert hätten. So roh in seinen 
Umrissen und so hilflos in seinen Einzelteilen der nationale Wirtschafts 
organismus damals nach außen hin sich auch präsentieren mochte, in 
seinem Innern hatte an der Jahrhundertwende eine nach Vervollkommnung 
ringende gesunde Gärung Platz gegriffen. Die fast gewalttätigen Reformen 
des Kaisers Peter I. am Anfang und der Kaiserin Katharina II. am Ende 
des Jahrhunderts hatten das Wirtschaftsleben unverkennbar nach ver 
schiedenen Richtungen mit anregenden Stoffen durchsäuert und die Massen 
aus smmpfem Gleichmut aufgerüttelt. Strömungen und Bewegungen, die 
ehedem in Weltenferne vom Zarenreich zu liegen schienen, waren nunmehr 
wenigstens einer sozialen Elite der russischen Gesellschaft nahegebracht 
worden und spornten zum Nachdenken an dort, wo einstmals schlaftrunkene 
Naivität im Forschen und Begreifen vorherrschend gewesen war. Trübe 
und jammervoll sah es freilich auch jetzt noch in der ungeheuren Masse 
der Bevölkerung, im eigentlichen Volke aus. Eine aufstrebende Evolution 
der in den Niederungen des Lebens verharrenden Gesamtheit ließ sich auch 
erst dann erhoffen, wenn zuvor eine geistige Revolution die Häupter auf 
der Höhe der Gesellschaft allmählich zu größeren Aufgaben befähigt hatte.
	        
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