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XXV 1.
obigen Ausführungen gegeben zu haben. Es verbleibt nach
der Erledigung der geradewegs dem Ziele zudrängenden Mo
mente nur noch ein Hinweis auf den Wegfall einiger Hin
derungsgründe, welche anfänglich der Abolition entgegen
gestanden hatten.
Es kommen vor allem drei Punkte in Betracht. Zuerst
das Interesse des Grofskapitals, das in Westindien durch das
Verbot der Sklavenzufuhr früher schwer geschädigt worden
wäre. Seit dem Abfall Nordamerikas hatten sich aber die
Verhältnisse gründlich geändert. Der englische Zuckermarkt
litt an einer Überfüllung und Überproduktion und hatte kein
Interesse mehr an einer Ausdehnung der Plantagenwirt
schaft. Die Krisis war am besten durch die Unterbindung
der Entwicklungsmöglichkeiten der konkurrierenden auslän
dischen Kolonien, d. h. durch eine allgemeine Abolition, zu
lindern.
Zweitens hatte sich die Entschädigungsfrage, deren Lösung
die Reeder und Sklavenhändler stets als ein conditio sine qua
non hinzustellen beliebten, im Verlauf der kriegerischen Er
eignisse glatt von selbst erledigt. Die gewaltigen Sklaven
lieferungen an das Ausland, die früher fast 2 Is des Ganzen
betragen hatten, waren durch den Krieg auf ein unbedeutendes
Mafs vermindert worden. Diejenigen Schiffe, welche nach
1803 noch Transporte besorgten, fanden mit Leichtigkeit in
anderen Handelszweigen Verwendung, da England wegen des
Seekrieges einen empfindlichen Mangel an Schiffen und Matrosen
hatte.
Zuletzt war namentlich die Furcht, dafs das Ausland den
von England aufgegebenen Anteil an sich reifsen könnte, seit
der Vernichtung der feindlichen Handelsflotten hinfällig ge
worden. Frankreich, Holland und Spanien, die zunächst in Be
tracht gekommen wären, hatten kaum noch eine Handelsmarine,
geschweige denn einen Sklavenhandel. Dänemark konnte ihn
nicht aufnehmen, weil es ihn bereits am 10. März 1792 ver
boten hatte. Portugal importierte zwar noch eine stattliche
Zahl Neger nach Brasilien, hing aber in seiner auswärtigen Poli
tik und in seinem Aufsenhandel dermafsen von Englands Gnaden
ab, dafs es nicht schwer gewesen wäre, von London aus nach
Lissabon nötigenfalls einen Druck auszuüben, um die Ver-
gröfserung des portugiesischen Handels auf Englands Kosten
zu verhindern. Im April 1808, instruierte denn auch der
Staatssekretär Mr. Canning den britischen Gesandten in
Lissabon, „in jedem Bündnisverträge mit Portugal einen Ar
tikel einzuflechten, welcher die gegenseitige Abolition oder
wenigstens die Erklärung Portugals enthalten sollte, sich des
Sklavenhandels zu anderen Nationen zu enthalten!“ (Papers
on the Slave Trade, printed 12 th April 1810, Nr. 204, p. 2;
siehe auch Bandinell, S. 127.) Auch den Vereinigten Staaten,