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verkehr zu erweitern. Das geschah. Im September 1900 wurde ein
neues Arzneimittelverkehrsgesetz für Formosa veröffentlicht; es trat
mit dem 1. Januar 1901 in Kraft. Hiernach müssen — die früheren
Bestimmungen bleiben — solche neue Arzneimittel, die in keinem
Arzneibuch aufgeführt sind, von den zum Ressort des Ministeriums
des Innern gehörigen hygienischen Untersuchungsanstalten analysiert
und mit einer entsprechenden Bescheinigung versehen werden; ferner
sollen ohne Ausnahme sämtliche Arzneimittel von den genannten
Untersuchungsanstalten oder von dem Institut für experimentelle
Forschungen zu Taihoku geprüft und mit einem Prüfungsvermerk
versehen sein. Dies ist zur Bedingung des Verkaufs und der Aushän
digung überhaupt gemacht worden. Im übrigen wurden neue Vor
schriften über die Aufbewahrung der Arzneimittel und über den Ver
kehr mit Giften und stark wirkenden Stoffen usw. gegeben. Als
Anhang wurde ein Verzeichnis der Gifte und stark wirkenden Stoffe
beigefügt. Außerdem erließ man Vorschriften für die Prüfung und
ebenso für die Revision der Arzneimittel. Seitdem haben jene Übel
stände wesentlich abgenommen. Es muß noch bemerkt werden.
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