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Die Organisation.
bzw. aufrecht zu erhalten, wird Herr Dr , soweit es seine Zeit zuläßt, die einzelnen
Fabriken, evtl, auch die Niederlagen in ihm geeignet erscheinenden Zeitabschnitten be
sichtigen.
Der Verkehr mit dem Aufsichtsrat geht durch ihn, so zum Beispiel die Berichte über die
jeweilige Entwicklung und Lage der Gesellschaft, die Einholung der Genehmigung besonders
wichtiger Transaktionen usw., selbstverständlich ohne die Rechte des Aufsiohtsrats hierdurch
zu beschränken.
Der stellvertretende Vorsitzende, Herr , vertritt Herrn Dr in obigen Funk
tionen. Des ferneren behält er sich folgende Materien als sein Arbeitsgebiet vor: Steuern in
Verbindung mit Herrn Dr. K. bezüglich der juristischen, mit Herrn H. bezüglich der kauf
männischen Seite; Versicherungen in Verbindung mit Herrn G., Wohlfahrtseinrichtungen,
Tarife, Arbeitsordnung, Generalversammlung der Aktionäre, Allgemeine Personalangelegen
heiten (nach Vorbereitung durch Herrn E.).
Herrn X wird die Leitung des Zentralbüros übertragen; hierzu gehören die Personal
angelegenheiten des Zentralbüros unter Assistenz von Herrn E.; das gesamte Kassen- und
Bankwesen unter Assistenz von Herrn J.; die Buchhaltung der Zentrale unter Assistenz von
Herrn St.; die Vorbereitung des Werkstoffeinkaufs in Gemeinschaft mit Herrn Dr. N.; die
für die Betriebsabteilung zu beschaffenden Materialien, Kohlen, Futtermittel usw.; ferner die
Bearbeitung der Reklame in Gemeinschaft mit Herrn Dr. N., die kaufmännische Leitung der
Fabriken in P. und F. in Verbindung mit Herrn G., sowie der Abteilungen A, B, C unter
Assistenz von Herrn R., und die Grundstücksverwaltung straße.
Herr H. übernimmt die Bilanzbuchhaltung und die Aufstellung der Bilanzen in Gemein
schaft mit Herrn St.; die Bearbeitung des Darlehnwesens, die Bearbeitung der Vereinssachen
für die Zentrale, ferner die diesbezüglichen Mitteilungen an die Abteilungen nach Rücksprache
mit Herrn F. und Herrn G.; die persönlichen Direktoren- und Prokuristenangelegenheiten; die
Beobachtung der Bewegungen in der Kundschaft und im Absatz; Steuerangelegenheiten nach
kaufmännischer Richtung; Grundstüoksverwertung in Gemeinsamkeit mit Herrn G.
usw.
Änderungen der verschiedenen Bestimmungen sowie weitere Spezifikationen bleiben Vor
behalten und erfolgen nach Bedarf.
Berlin, den 30. September 19...
Kenntnis genommen und genehmigt.
Der Aufsichtsrat der
Gez Gez
3. Die Bildung von Befugnissen. Die Übertragung des zentral gebildeten Willens
der monozentrisch (oder auch polyzentrisch) geführten Betriebe auf die große
Masse der Unterorgane bedarf der Ausbildung eines besonderen Systems von
Befugnissen. Befugnisse sind die der höchsten Befehlsstelle zustehenden oder von
ihr ab- und weitergeleiteten Rechte, bestimmte Handlungen anzuordnen oder
auszuführen. Dieses System von Anordnungs- und Befehlsrechten ist als der
eigentlich und stetig fließende Strom des organisatorischen Geschehens anzusehen,
als der fortdauernde Anstoß, die Anregung, die immer wieder belebt und vorwärts
treibt. Die Zweifelsfrage der Befugnisse ist ihre Wirkung: wie kann es erreicht
werden, daß auch in den untersten organisatorischen Gliedern dieser Pulsschlag
dauernd und kräftig zu spüren ist ? Als das Hauptmittel ist die Ausbildung der
Betriebsrangordnung anzusehen, d.h. die Gliederung der im Betriebe tätigen
Menschen nach Über- und Unterordnung und die stufenweise Übertragung von
Anordnungs- und Ausführungsrechten an die jeweiligen „Instanzen“. Somit soll
als Instanz hier die mit einer Befehls-, Willens- und Vertretungsgewalt aus
gestattete Betriebsperson oder Personengruppe angesehen werden; ihr stufen
förmiger Aufbau ergibt die betriebliche Rangordnung 1 und erfolgt nach der Be
rechtigung „anzuordnen und anzuweisen,Disziplin zu erwarten und zu verlangen“ 1 2 .
Die Tatsache der Instanzenbildung ergibt in folgerichtiger Weiterung den In-
1 Diese Begriffsbestimmung steht in leichtem Widerspruch zu derNordsiecks (Die Betr.-
Wirtsch. H. 7 (1931), S. 206), welcher die Instanz aus der Aufgabenverteilung ableitet und
„disziplinarische Willens- und Vertretungsgewalt für ein Aufgabengebiet“ als konstitutives
Merkmal ansieht; die Abweichung wird im Verlauf der Darstellung klar werden.
2 Briefs: Betriebssoziologie, in: Handw. d. Soziologie, S. 39.