Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Leitung.

175

abgehalten,  die  nach  Brauch  oder  festgelegter  Ordnung  (seitens  des  Aufsichtsrats)
einberufen  werden.  Ebenso  sind  Rundschreiben  oder  —  bei  kleinen  Betrieben  —
eine  gemeinsame  Durchsicht  der  Tagespost  möglich 1 .
Obwohl  der  direktorialen  Leitung  unstreitbar  erhebliche  Vorteile  zuzusprechen
sind  —  rasche  Entschlußfähigkeit,  einheitliche  Entscheidungen,  starke  persönliche
Prägung  der  Organisation  usw.  —  und  andererseits  der  kollegialen  Leitung  große
Nachteile  anhaften  —  Zuständigkeitsstreitigkeiten,  Aus-  und  Gegeneinanderarbeiten, ­
  Verringerung  der  Stoßkraft  und  Entschlußfreudigkeit  u.  a  1  2 .  —,  bleibt
der  Praxis  im  allgemeinen  kaum  eine  Wahl.  Die  Größe  der  Betriebe  zwingt  zur
Kollegialität,  wobei  eine  möglichst  weitgehende  Selbständigkeit  der  einzelnen
Kollegen  angestrebt,  aber  auch  eine  ganz  besonders  verantwortliche  Stelle  (eine
Person  oder  ein  Ausschuß)  zu  erhalten  versucht  wird.  Auch  ist  mit  dem  Direktorialsystem ­
  ein  schwerer  Nachteil  verbunden:  die  unerwünscht  starke  Abhängigkeit ­
  von  der  Person  des  Leiters,  so  daß  unter  Umständen  ohne  ihn  der  Betrieb  in
Frage  gestellt  ist.  Auch  die  Eehlführung  ist  beim  Direktorialsystem  leichter  als
beim  gleichberechtigten  Kollegium 3 ,  das  zudem  andere  Vorzüge  hat:  Kritische
Durcharbeitung  aller  Fragen,  ruhige  Führung,  Scheu  vor  gewagten  Geschäften
usw. 4 .  In  letzter  Zeit  ist  oft  der  Versuch  zur  Verbesserung  der  Leitung  großer
Betriebe  gemacht  worden;  er  wird  nur  über  die  Verkleinerung  der  Macht-  und
Verantwortungsbereiche  Erfolg  versprechen  (s.  jetzt  die  Aufgliederung  der  Vereinigten ­
  Stahlwerke  A.-G.  und  der  Linke-Hofmann-Lauchhammer-A.-G.  in  einzelne ­
  selbständige  Gesellschaften).  Die  Einteilung  der  Geschäfte  des  Direktoriums
nach  der  Geschäftsordnung  ist  oft  sehr  weitgehend;  ein  Beispiel:
Geschäftseinteilung  des  V  erstände  s.
1.  Abteilungsdirektoren:  Die  Leiter  der  Abteilungen  haben  die  volle  Verantwortung
für  die  Ordnung  und  den  geregelten  Geschäftsgang  auf  ihrer  Abteilung,  sowohl  bezüglich
sämtlicher  Angestellten  als  auch  bezüglich  der  Arbeitnehmerschaft  des  Betriebes.
Die  technische  Oberleitung  der  Gesellschaft  hat  die  Direktoren  der  Abteilungen  über  alle
wichtigen  Vorgänge  und  Maßnahmen  dauernd  zu  informieren  und  auch  die  ..  .  .meister  der
betreffenden  Abteilung  mit  entsprechenden  Anweisungen  zu  versehen.
Zu  dem  Geschäftsbereich  der  Abteilungsleiter  gehört  die  kaufmännische  Abwicklung  aller
Bestellungen  und  Lieferungen  für  die  Abteilung,  auch  für  deren  technischen  Betrieb.
Bei  den  im  Zentralbüro  zu  bearbeitenden  Angelegenheiten,  welche  die  Bestellung  von
Maschinen,  Neubauten  und  Umbauten  betreffen,  ist  der  Abteilungsleiter  zu  befragen  und  vor
Erteilung  des  Auftrages  sein  Einverständnis  einzuholen.  Bei  Meinungsverschiedenheiten  entscheidet ­
  der  Vorsitzende  des  Direktoriums  oder  sein  Stellvertreter.
2.  Die  technische  Oberleitung,  bestehend  aus  den  Herren  und  hat  die
Verantwortung  für  den  gesamten  technischen  Betrieb  in  allen  Abteilungen  und  ....
Fabriken.  Ihr  liegt  insbesondere  die  Sorge  für  die  Heranbildung  bzw.  Heranziehung  eines
tüchtigen  technischen  Personals  und  ferner  alle  die  Herstellung  der  Ware  betreffenden  Angelegenheiten ­
  und  die  Erhaltung  und  Weiterentwicklung  aller  Betriebseinrichtungen  und
Anlagen  ob.  Sie  ist  bei  allen  Entschließungen  an  die  Zustimmung  des  Vorsitzenden  oder
seines  Stellvertreters,  bei  solchen  von  besonders  wichtiger  geschäftlicher  oder  finanzieller
Tragweite  an  die  des  Hauptaussohusses  gebunden.
3.  Die  Zentralverwaltung:  Der  Vorsitzende  des  Direktoriums,  Herr  Dr  übernimmt ­
  —  wie  in  der  vom  Aufsichtsrat  erlassenen  Geschäftsordnung  festgesetzt  ist  —-  die
oberste  Leitung  des  Unternehmens.  Er  bezeichnet  entweder  im  allgemeinen  oder  von  Fall  zu
Fall  diejenigen  Angelegenheiten,  über  die  er  von  den  einzelnen  Herren  Dezernenten  informiert
zu  werden  wünscht,  bzw.  die  er  selbst  bearbeiten  oder  entscheiden  will.  —  Die  Direktoren  der
einzelnen  Abteilungen  und  die  des  Zentralbüros  sind  dafür  verantwortlich,  daß  ihm  alle  wichtigen ­
  Vorgänge  des  Geschäftsbetriebes  zur  Kenntnis  gebracht  werden;  der  Leiter  des  Zentralbüros ­
  übernimmt  insbesondere  die  Verpflichtung,  ihm  aus  der  Post  die  wichtigsten  Schriftstücke ­
  vorlegen  zu  lassen.  —  Um  die  Gleichartigkeit  der  Geschäftsgebahrung  herbeizuführen
1  Enquete-Bericht  I,  3,  dritter  Teil,  S.  49.
2  Leitner:  S.  73.  3  Theisinger:  S.  667.
4  Siehe  hierzu  Baumgardt,  der  die  Leitung  der  ehemaligen  Essener  Kreditanstalt  derartig ­
  kennzeichnet.  —  Rathenau:  Reflexionen,  S.  92.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.