Full text: Antike Wirtschaftsgeschichte

98 Sechstes Kapitel. Die Entwicklung der römischen Weltwirtschaft. 
wichtigsten Aufgaben der Pazifizierung im Gebiete des Mittel 
meeres waren so am Ende der Republik bereits vollendet. 
Die meisten dieser Feldzüge, welche leicht erkennbare wirtschaft 
liche Vorteile im Gefolge hatten, sind Musterbeispiele für die Theorie, 
die den Krieg unter die Erwerbsarten rechnete (Aristoteles, Politik 
ed. Susem. I, 3,8). Dieser Auffassung, der viele Historiker huldigten 
(Dionys v. Halikarnaß VI, 36), entsprach auf dem Gebiete der 
Privatwirtschaft die Koordinierung von Handel, Raub, Fischerei 
und Jagd als Erwerbsarten (Aristoteles, Politik, ed. Susem. I, 
3, 5). Da das Beutemachen in den Kriegen der Antike Regel war, 
mußte der Kriegsdienst mehr als ein Recht denn als eine Pflicht 
erscheinen. Während ursprünglich die in den Krieg ziehenden Klassen 
mit Gewinnbeteiligung arbeiteten, wobei allmählich gewisse Klassen 
sich den Hauptgewinn aneigneten, hat man späterhin Kriegsprole 
tarier angeworben, das Unternehmen kapitalistisch organisiert und 
die Beute den Soldaten durch Tantiemen zugebilligt, während der 
Hauptgewinn dem Staate zufiel. 
Da das Beutemachen eine überaus wichtige Angelegenheit war, 
wurde es systematisch geregelt (Polybius X, 2). Im allgemeinen 
galt der Grundsatz, daß das staatliche Eigentum an den siegenden 
Staat fiel (Plutarch, Marcellus 16), das Privateigentum an 
die Soldaten oder die Bürger überhaupt. Die Autoren erzählen 
oft sehr breit von den Streitigkeiten, die mit der Beuteverteilung 
zusammengehangen haben sollen (Livius V, 20 f.). Während zu 
Beginn der Republik der Kriegserwerb vorwiegend durch die Zen 
tralstelle verteilt wurde, wurden späterhin die einzelnen Armeen 
in vielem autonom, was auch im Interesse der Feldherrn lag, die 
ihre Armeen zu politischen Zwecken benötigten (Plutarch, Cäsar 17). 
Es scheint in Rom durchschnittlich jedes zweite Jahr zu einer Ver 
teilung von Beute gekommen zu sein, so daß der Kriegserwerb für 
einen Teil der Bevölkerung sicher eine regelmäßige Einnahme dar 
stellte — wurde doch der Janustempel bis Augustus (Livius I, 19) 
nur einmal geschlossen (Florus IV, 12). Zuweilen wurden nur die 
siegreichen Krieger mit Beute bedacht, die manchmal den halben 
Jahressold und darüber betrug (Livius XLV, 45) zuweilen aber 
auch das Volk (Appian, Bürgerkrieg II, 102). Wenn Kriege in 
beutearmen Gegenden geführt wurden, so z. B. in Jllyrien, mußte 
sich die Regierung dazu verstehen, auch den Siegern in diesen Kämp 
fen ein Beuteäquivalent auszuzahlen, so daß eine Art Minimal 
beuteertrag im Falle des Sieges für die Soldaten garantiert wurde.
	        
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