Neuzeit.
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August Böckh, der den enzyklopädischen Charakter der Philologie
betonte und auf den verschiedensten Gebieten seine Tätigkeit ent
faltete. Sein berühmtes Werk „Die Staatshaushallung der Athe
ner" (1817), das noch heute von Wert ist, zeichnet sich besonders
durch umfassende Benutzung der griechischen Inschriften aus, denen
Böckh als Schöpfer der modernen griechischen Epigraphik sein Augen
merk zuwandte. Für jene Zeiten bedeutete die Erschließung der
Jnschriftenschätze ähnlich viel, wie für die letzten Jahrzehnte die
Entwicklung der Papyrusforschung. Zwar hatte Böckh auf dem
Gebiet der Wirtschaftsgeschichte schon Vorgänger gehabt, von denen
besonders Heeren zu nennen wäre, der mit dem ihm bekannten
Material überaus viel leistete und in der Handelsgeschichte viel
fach zu ausgezeichneten Resultaten kam, aber in gewissem Sinne
den Abschluß einer Epoche darstellte, während Böckh einen Beginn
repräsentierte. Seine Schrift hat Böckh einem andern großen
Forscher auf dem Gebiete der antiken Wirtschaftsgeschichte gewid
met: Bartold Georg Niebuhr. Niebuhr war praktischer Poli
tiker gewesen und hatte sich erst später auf dem Gebiete der alten
und neueren Geschichte in grundlegender Weise als Forscher be
tätigt. Es war ihm überaus nützlich, zur Erklärung antiker Ver
hältnisse die Erscheinungen der neueren Entwicklung heranziehen
zu können. Daß der für die Wirtschaftsgeschichte des modernen
Staatensystems geschärfte Blick die Erforschung der Antike fördere,
hat man bei vielen Forschern beobachten können, freilich ist die
Gefahr nicht gering, daß die Vergleiche allzu leichtfertig angestellt
werden und eine vorzeitige Schematisierung das Urteil lähmt.
Von den Gelehrten, die neben der Antike andere Epochen behan
delten, wären z. B. K. W. Nitzsch und Droysen zu nennen, von
denen, die der Politik nahestanden und dadurch viel Anregung
erhielten, Grote (gest. 1871) und vor allem Mommsen, in dem
sich viele Anlagen in seltener Weise vereinigten. Wie wir schon
oben erwähnten, haben juristische Forschungen schon früh die an
tiken Wirtschaftsverhältnisse berücksichtigt, dies hat nie ganz auf
gehört, aber eine besondere Bedeutung gewonnen, als die rechts
historischen Studien im Anfang des 19. Jahrhunderts einen neuen
Aufschwung nahmen. Männer wie Savigny haben überaus viel
für die wirtschaftshistorische Forschung geleistet. Das Interesse,
die Konstruktion gewisser Rechtsinstilute klar herauszuarbeiten,
trieb einen Huschke z. B. an, sich mit wirtschaftshistorisch wich
tigen Prolemen zu besassen. Doch all diese verschiedenen Unter-