fullscreen : Versicherung und Wirtschaft

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werden.  So  sei  für  die  Versicherung  nicht  ein  Schaden,  sondern
ein  Bedarf  maßgebend,  als  dessen  Ursache  auch  ein  Schaden
gelten  könne.  G  o  b  b  i 35  * )  nennt  daher  Versicherung  das  billigere ­
  Mitteler»)  der  Fürsorge  für  ein  eventuelles  Bedürfnis,
nämlich  die  Beschaffung  eines  Gütervorrates  für  den  Fall,
daß  ein  ungewolltes  und  zufälliges  Ereignis  einen  Bedarf
nach  einem  gleichen  Eütervorrat  hervorruft.  Er  kennzeichnet
den  Eesamtvorgang  als  Verteilung  des  eventuellen  Gesamtbedarfes ­
  auf  eine  große  Zahl  gleicher  Fälle.  37 )
Diese  Theorie  hat,  seitdem  sie  von  Man  es  in  die  deutsche ­
  Wissenschaft  eingeführt  ist,  eine  Reihe  der  hervorragendsten ­
  Vertreter  der  Versicherungswissenschaft  in  ihre  Gefolgschaft ­
  gebracht.  Die  Begriffsbestimmung  von  Alfred  Manes
ruht  ganz  in  dem  Vorstellungsgehalt  der  E  o  b  b  i'schen  Theorie: ­
  „Denn  unter  Versicherung  versteht  man:  auf  Gegenseitigkeit ­
  beruhende  Wirtschaftliche  Veranstaltungen  zwecks  Deckung
zufälligen  schätzbaren  Vermögensbedarfs."  33 )
Er  schränkt  zwar  die  Zufälligkeit  ein,  indem  er  das  Ereignis ­
  als  „irgendwie  ungewiß"  bezeichnet.  Auffalleirderweise
bezeichnet  er  die  Gefahr  als  „die  Möglichkeit  des  irgendwie
zufälligen  Eintritts  eines  Ereignisses,  dessen  wirtschaftlich  nachteilige ­
  Folgen  die  Auszahlung  der  Deckungssumme  nötig
machen".  Wenn  das  Ereignis  auch  kein  Unglücksfall  zil  sein
brauche,  wie  z.  B.  Verheiratung  der  Tochter,  Geburt  eines
lindes,  Lebensdauer  über  das  erwartete  Alter  hinaus,  so  sei
es  doch  insofern  nachteilig,  als  es  einen  Vermögensaufwand

55 )  L’assicurazione,  Nr.  100,  129.
56 )  Darüber  unten  ©.  55  f.
57 )  a.  a.  O.  Nr.  129  a.  E.:  II  procedimento  assecurativo  si  riduce
quindi  a  determinare  la  somma  occorente  a  far  fronte  ad  un  complesso
di  bisogni  subordinati  ad  un  dato  evento,  e  ripartirla  fra  un  grande
numero  di  elementi  pei  quali  sia  egualmente  possibile  che  un  tale  evento
si  abbia  a  verificare.
88 )  Versicherungswesen  S.  1,  Grundzllge  des  Versicherungswesens
(Leipzig  1911)  S.  4.
            
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