Full text : Versicherung und Wirtschaft

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Nur  die  Möglichkeit  der  ungünstigen  BeeinMssung  kann
hier  in  Betracht  kommen.  Eine  solche  Eventualität  „Gefahr"
bildet  das  Erundelement  sowohl  der  Bedarsstheorie  als  auch
der  Schadenstheorie,  die  sich  dadurch  wesentlich  unterscheiden,
daß  der  letzteren  nur  die  zweite  Möglichkeit,  die  Verringerung
der  Mittel,  der  ersteren  auch  das  Entstehen  neuer  Bedürfnisse
zugrunde  liegt.
Eobbi,  der  wohl  als  Begründer  der  Bedarfstheorie
angesehen  werden  kann, 32 )  bezeichnet  die  Gefahr  als  eine  Eventualität, ­
  die  ein  Bedürfnis  hervorruft. 33 )  Er  versucht  die  Einheit ­
  des  Begriffes  auf  die  Deckung  eines  eventuell  verursachten
Vermögensbedarfs  zu  begründen,  indem  er  die  Versicherung
aus  ein  Ereignis  abstellt,  eine  Eventualität,  die  einen  bestimmten ­
  Bedarf  verursacht. 34 )  Deshalb  sollte  die  Versicherung  in
den  Grenzen  dessen  bleiben,  was  zur  Deckung  des  Bedarfes
notwendig  sei.  Freilich  sei  damit  nicht  gesagt,  daß  es  sich
um  einen  Schaden  handle.  Denn  ein  Verlust,  der  das  Vermögen ­
  oder  die  Erwerbsfähigkeit  treffe,  bedeute  wohl  im  allgemeinen ­
  das  Bedürfnis,  ihn  auszugleichen,  aber  nicht  habe
ein  Bedürfnis  auch  immer  einen  Schaden  zur  Ursache.  Deshalb
könne  der  Grundsatz  des  Verbotes  der  Überversicherung  nicht
durchgeführt  werden.  Wegen  der  subjektiven  Bedeutung  der
Bedürfnisse  müsse  er  bei  den  Lebensversicherungen  eingeschränkt
82 J  So  auch  Molden  Hauer,  Das  private  Versicherungswesen  (in
Tie  Entwicklung  der  deutschen  Volkswirtschaftslehre  im  neunzehnten
Jahrhundert,  Teil  2,  Leipzig  1908  6.  7  und  Manes,  Berichte  des
V.  Internationalen  Kongresses  für  Versicherungswissenschaft  Berlin  1906,
S.  273.  Freilich  haben  schon  Lazarus  (1863),  Schäffle  (1867)  und
Elster  (1880)  die  Bedürfnisse  betont.
ch  a.  a.  O.  Nr.  76:  Onde  >1  rischio  si  puo  anche  definire  come
eventualitä  che  provoca  un  bisogno
M )  Die  Theorie  der  Versicherung  begründet  auf  den  Begriff  der
eventuellen  Bedürfnisse  (Zeitschr.  f.  Versicherungsrecht  und  -Wissenschaft,
Straßburg  1897)  Bd.  II,  S.  467  ff.;  Vd  III  S.  254  ff.;  und  später  in  der
für  die  Erkenntnis  des  Wesens  der  Versicherung  bedeutungsvollsten,  in
der  volkswirtschaftlichen  Literatur  unberücksichtigt  gebliebenen  Schrift
L’assicurazione  in  generale  (Milano  1898),  insbesondere  Nr.  75  f.,  Nr.  100f.,
Nr.  129  f.,  210.
            
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