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III. HAÜPTTEIL.
Diese Entschädigungsfrage ist bis heute nicht in der
richtigen Weise gelöst worden. Das erkennen wir aus
dem Umstand, daß die Fürsorge für die Vertriebenen durch
Unterstützungen in Geld und Naturalien von seiten des
Roten Kreuzes noch heute den bereits besprochenen Um
fang hat.
b) HAU8RATBB8CH AFFÜNG.
Die Fürsorge für die vertriebenen Elsaß-Lothringer
durch Unterstützungen in Geld und Naturalien durfte nur
ein Notbehelf sein, ihre Eingliederung in unser Wirtschafts
leben das Ziel. Die Arbeitsvermittlung genügte angesichts
der trostlosen Lage der Flüchtlinge nicht. Auch die An-
gehörigen der Berufe und Klassen, deren Besitz nur gering
ist, und die sich vollkommen aus dem täglichen Erwerb,
den sie durch ihre Arbeitskraft erzielen, ernähren, Arbeiter
und Angestellte, hatten zum mindesten ihren Hausrat ein
gebüßt. So kam es schon in den ersten Monaten der Aus
weisungen, als die Arbeitsvermittlung für die Flüchtlinge
in größerem Umfange einsetzte, häufig vor, daß Arbeiter
undAngestellte die angebotene Arbeitsstelle nicht annehmen
konnten, weil ihnen trotz Wohngelegenheit aus Mangel
am nötigsten Hausrat ein dauernder Aufenthalt mit ihrer
Familie in der Nähe der Arbeitsstätte unmöglich war. Der
Verlust des Hausrats war für die Angehörigen aller Be
rufe und Klassen gleich schwer und fast allen Flücht
lingen gemeinsam. So trat dieser Mangel an Hausrat am
raschesten und schärfsten in Erscheinung. Zum Teil hatten
die Flüchtlinge ihre persönliche Habe vor dem Verlassen
Elsaß-Lothringens zu Schleuderpreisen verkauft. Den
meisten war sie beschlagnahmt worden, nnd die Franzosen
begannen bereits im Frühjahr 1919 in einzelnen Fällen mit
der Liquidation dieser sequestrierten Güter. Am nieder-
drückendsten war für die Mehrzahl der Flüchtlinge die
Ungewißheit, ob sie mit der Wiedererlangung ihrer Fahrnis
oder mit dem endgültigen Verlust zu rechnen hatten.
Französische Einquatierung war in die unbewohnten, unter
Sequester stehenden deutschen Wohnungen gelegt, so