Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WÄNDERUNGSVEELÄUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  129
rufes  benötigten,  und  darüber  hinaus  Entschädigung  für
all  ihr  verlorenes  Hab  und  Gut.
Der  ganze  hier  vor  uns  auftauchende  Komplex  von
Aufgaben  läßt  sich  unter  den  Sammelbegriff  „Entschädigung ­
  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer“  bringen.
Vom  ersten  Tage  des  Auftretens  des  Problems  der
Eingliederung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  in  die
deutsche  Volkswirtschaft  mußte  es  den  leitenden  Stellen
klar  sein,  daß  das  deutsche  Volk  diesen  aufs  schwerste
geschädigten  Volksgenossen  helfen  müsse,  daß  es  ihnen  ihre
Verluste  ersetzen  müsse,  es  sei  denn,  daß  allgemein  unser
Wirtschaftsbau  von  Grund  auf  neu  gestaltet  wurde,  etwa
in  der  Form  einer  kommunistischen  Wirtschaft.  War  mit
einer  solchen  Umwälzung  nicht  zu  rechnen,  so  mußte  den
Flüchtlingen  ihr  Eigentum  zurückerstattet  werden.
Hie  Verfassung  des  Deutschen  Reiches  sagt  in  ihrem
Artikel  153;  „Das  Eigentum  wird  von  der  Verfassung
gewährleistet. 1  Als  deutsche  Staatsbürger  um  ihrer  Eigenschaft ­
  als  deutsche  Staatsbürger  willen  haben  diese  Männer
und  Frauen  Hab  und  Gut  verloren.  Es  geht  in  unserer
heutigen,  auf  dem  privaten  Eigentum  aufgebauten  Wirtschaft ­
  nicht  an,  von  den  elsaß-lothringischen  Flüchtlingen
zu  verlangen,  sich  als  Lohnarbeiter  zu  verdingen,  wenn  sie
bisher  als  Leiter  eines  industriellen  Unternehmens  tätig
waren,  und  sie  diese  Stellung  nicht  durch  eigene  Schuld,
sondern  nur  als  Deutsche  verloren  haben.  War  diese  Verpflichtung ­
  des  deutschen  Volkes  zum  Schadensersatz  gegenüber ­
  den  Flüchtlingen  aus  Elsaß-Lothringen  anerkannt,
so  mußte  sie  so  rasch  als  möglich  eingelöst  werden.  Ein
sehr  beträchtlicher  Teil  der  Vertriebenen  gehört  den  begüterten ­
  Klassen  an.  Durch  Ersatz  ihrer  Verluste  wären
viele  in  der  Lage  gewesen,  selbständig  ihren  Weg  zu  gehen.
Verzögerte  sich  dieser  Ersatz,  so  mußte  ihnen  das  deutsche
Volk  so  lange  durch  Unterstützung  ihr  Leben  fristen,  bis
der  Schadensersatz  ihnen  die  Möglichkeit  zum  Wiederaufbau ­
  ihrer  Existenz  gewährte.  Daß  solche  Wartezeit
auch  die  wirtschaftlichen  Kräfte  des  Einzelnen  in  Mitleidenschaft ­
  ziehen  mußte,  war  vorauszusehen.
Ernst,  Eingliederung  d.  EIsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben.  9
            
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