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III. HAÜPTTEIL.
der Vertriebenen kam natürlich erst recht für kleinere Für
sorgestellen nicht in Frage. Wo dies in einzelnen Fällen
geschah, handelt es sich um die größeren Fürsorgestellen,
in erster Linie um die Landesübernahmestellen, bei denen
sich die Flüchtlinge anstauten.
Sicherlich wäre die Vermittlung von Arbeit auch
vielen kleineren Fürsorgestellen in größerem Umfang, als
es bis heute geschehen ist, möglich gewesen, wenn der
nötige gute Wille vorhanden gewesen wäre.
Aber auch der besteingerichtete Arbeitsnachweis kann
den elsaß-lothringischen Flüchtlingen in vielen Fällen keine
neue Existenz schaffen.
Eufen wir uns kurz ins Gedächtnis zurück, in welch
trostloser Verfassung die Deutschen aus Elsaß-Lothringen
diesseits des Eheins eintrafen. Sie besaßen gewissermaßen
nur noch sich selbst, ihr eigenes nacktes Leben. All ihr
Hab und Gut, Hausrat, Werkzeug und Vermögen jeder
Art hatten sie zurücklassen müssen. Was konnte unter
solchen Umständen der Nachweis einer Arbeitsstelle nützen.
Vor allem die verheirateten Erwerbsfähigen befanden sich
in trauriger Lage. Jedem Arbeiter fehlte der nötigste
Hausrat, um eine kleine Wohnung beziehen zu können,
dem Handwerker fehlte das Geld zur Beschaffung des
nötigsten Handwerkszeuges, dem Kaufmann der Kredit
zur Neubegründung eines Geschäftes, dem Industriellen
die Mittel zur Beteiligung an einem Unternehmen, dem
Landwirt zum Erwerb einer neuen Wirtschaftsheimstätte,
dem Arzt zur Beschaffung der nötigen Instrumente und
zur Einrichtung einer für ihn geeigneten Wohnung usw.
Unterstützungen, als Existenzminimum berechnet, die kaum
genügten, um das Leben zu fristen, konnten hier nichts
nützen.
In welcher Weise diese Hemmungen beseitigt werden
mußten, ergibt sich schon aus ihrer Aufzählung. Den
Flüchtlingen mußte der verlorene Hausrat wieder be
schafft oder ersetzt werden, es mußte ihnen ferner Ersatz
gewährt werden für all ihre Verluste an Werkzeug im
weitesten Sinne, an allem, was sie zur Ausübung ihres Be-