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muß sich wohl oder Übel die öffentliche Kritik
mit der Tatsache besassen, daß kurz vor einer-
politischen Katastrophe der deutsche Geldmarkt
mit einer russischen Anleihe beschenkt wurde.
Wer trägt die Verantwortung? Rrrssische
Anleihen haben von jeher, viel mehr als alle Die Verant-
übrigen Auslandswerte, in Deutschland als Ortung f?*
politische Anleihen gegolten. Seitdem am 10. No- Kapital-
vember 1887 die' Reichsbank den russischen Verluste
Papieren auf Bismarcks Geheiß die Beleihung
weigern mußte, ist dieser Charakter gewissermaßen
amtlich publiziert worden. Von da ab hat
man sich gewöhnt, die Stellung unserer Finanz
welt zum russischen Pumpbegehren als Maßstab
für Gunst oder Ungunst der politischen Be
ziehungen beider Länder anzusehen. Und —
wahrscheinlich mit Recht — hat man auch die
letzte russische Anleihe als ein politisches Er
eignis, als den deutschen Kaufpreis für einen
russischen Handelsvertrag mit Konzedierung der
Minimalzölle auf Agrarprodukte betrachtet. Ich
sagte das im Juli voraus und warnte damals:
„Eine neue russische Anleihe, womöglich gar
unter Patronanz des Reiches, wäre im Augen
blick eine öffentliche Gefahr. Ein Handels
vertrag, der nur durch die Heraufbeschwörung
dieser Gefahr erkauft werden könnte, sollte
besser ungeschlossen bleiben." Graf Bülow hat
sich über alle damals geltend gemachten Be
denken hinweggesetzt. Ihn trifft, wenn er sie
nicht auf die Reichstagsmehrheit, die die Mini
malzölle akzeptierte, zurückwälzen will, die volle
Verantwortung.
Freilich, der Prospekt und die Einladung
zur Zeichnung der neuen Anleihen trugen das Mmdelssohns
Signum Bernhard von Bülows nicht. Als n ' § haus
Emissionsfirma fungierte Berlins, ja Deutsch
lands erstes Bankhaus, die Firma Mendelssohn
& Co. Es ist einer von den merkwürdigen
Zufällen, an denen nicht nur die Welt-, sondern
auch die Finanzgeschichte so reich ist, daß gerade
dieses Bankhaus finanzieller Sachwalter der
größten europäischen Despotie ist: Der Urahn,