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muß sich wohl oder Übel die öffentliche Kritik
mit der Tatsache besassen, daß kurz vor einerpolitischen
Katastrophe der deutsche Geldmarkt
mit einer russischen Anleihe beschenkt wurde.
Wer trägt die Verantwortung? Rrrssische
Anleihen haben von jeher, viel mehr als alle Die Verantübrigen
Auslandswerte, in Deutschland als Ortung f?*
politische Anleihen gegolten. Seitdem am 10. No- Kapitalvember
1887 die' Reichsbank den russischen Verluste
Papieren auf Bismarcks Geheiß die Beleihung
weigern mußte, ist dieser Charakter gewissermaßen
amtlich publiziert worden. Von da ab hat
man sich gewöhnt, die Stellung unserer Finanzwelt
zum russischen Pumpbegehren als Maßstab
für Gunst oder Ungunst der politischen Beziehungen
beider Länder anzusehen. Und —
wahrscheinlich mit Recht — hat man auch die
letzte russische Anleihe als ein politisches Ereignis,
als den deutschen Kaufpreis für einen
russischen Handelsvertrag mit Konzedierung der
Minimalzölle auf Agrarprodukte betrachtet. Ich
sagte das im Juli voraus und warnte damals:
„Eine neue russische Anleihe, womöglich gar
unter Patronanz des Reiches, wäre im Augenblick
eine öffentliche Gefahr. Ein Handelsvertrag,
der nur durch die Heraufbeschwörung
dieser Gefahr erkauft werden könnte, sollte
besser ungeschlossen bleiben." Graf Bülow hat
sich über alle damals geltend gemachten Bedenken
hinweggesetzt. Ihn trifft, wenn er sie
nicht auf die Reichstagsmehrheit, die die Minimalzölle
akzeptierte, zurückwälzen will, die volle
Verantwortung.
Freilich, der Prospekt und die Einladung
zur Zeichnung der neuen Anleihen trugen das Mmdelssohns
Signum Bernhard von Bülows nicht. Als n ' § haus
Emissionsfirma fungierte Berlins, ja Deutschlands
erstes Bankhaus, die Firma Mendelssohn
& Co. Es ist einer von den merkwürdigen
Zufällen, an denen nicht nur die Welt-, sondern
auch die Finanzgeschichte so reich ist, daß gerade
dieses Bankhaus finanzieller Sachwalter der
größten europäischen Despotie ist: Der Urahn,