Full text : Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

Die  kommunale  Vermögensbesteuerung  in  Hessen.

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jemanden,  der  in  der  üblichen  und  altbewährten  Stenerterminologie
befangen  ist,  etwas  derartig  Neues,  daß  man  erst  umlernen  muß.
Rein  theoretisch  betrachtet,  wird  man  sich  mit  dieser  Neuerung  abfinden ­
  können.  Sie  ist  die  Folge  davon,  daß  man  aus  der  ländlichen ­
  Grundbesteuerung  das  Ertragsmoment  ganz  ausgeschieden  hat.
Die  praktischen  Konsequenzen,  die  diese  ländliche  Gewerbesteuer  auf
die  Ackerbau  treibende  Bevölkerung  haben  wird,  namentlich  bei  einer
Vermehrung  der  Viehzucht,  die  doch  wahrscheinlich  ist,  lassen  sich
schwer  schätzen.  Soviel  man  hört,  haben  auch  die  Landwirte  sich  mit
dieser  Neuerung  ausgesöhnt.  Eine  nennenswerte  Schädigung  scheint
also  von  ihnen  nicht  befürchtet  zu  werden,  sonst  wären  sie  gewiß  dagegen ­
  aufgetreten.  Hier  galt  anscheinend  der  Satz:  „Minima  non
curat  praetor.“  Auch  Handel  und  Industrie,  die  sehr  eingehend
auf  dem  hessischen  Handelskammertage  mit  dem  neuen  Gewerbesteuerprojekt ­
  beschäftigt  waren,  haben  keine  zugkräftigen  Einwendungen ­
  dagegen  gemacht,  daß  man  nur  das  Anlage-  und  Betriebskapital
  und  nicht  den  gewerblichen  Ertrag  maßgebend  für  die
Besteuerung  machen  wollte.  Dieser  Vorgang  darf  aber  nicht  zu  der
Annahme  verführen,  als  gehe  es  in  Hessen  Handel  und  Industrie
gleichmäßig  gut,  so  daß  man  nicht  zu  fürchten  brauche,  der  bisherige
prozentuale  Geschästsgewinn  könne  geschmälert  werden.  So  kurzsichtig ­
  sind  unsere  Handelsvertretungen  nicht.  Ausschlaggebend  für
ihre  Stellung  sind  jedenfalls  zwei  andere  Momente.  Einmal  ist  man
in  Hessen  froh,  aus  der  ganz  unhaltbaren  bisherigen  Gewerbesteuer
heraus-  und  in  eine  rationellere  hineinzukommen,  und  zum  anderen
beweisen  die  statistischen  Anlagen  des  Gesetzentwurfs  —  und  das  ist
wohl  die  Hauptsache  —,  daß  in  Zukunft  erheblich  weniger  an  Gewerbesteuer ­
  aufzubringen  sein  wird,  also  eine  Entlastung  eintritt.
Ich  teile  zum  Beweise  einige  wenige  Zahlen  mit.  An  Gewerbesteuer ­
  sind  zurzeit  folgende  Summen  aufzubringen:
In  Darmstadt  250030  Mark
„  Mainz  456313  „
„  Offenbach  325619  „
„  Worms  196766  „
„  Gießen  129160  „
„  Bingen  60913  „
            
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