Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen.
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jemanden, der in der üblichen und altbewährten Stenerterminologie
befangen ist, etwas derartig Neues, daß man erst umlernen muß.
Rein theoretisch betrachtet, wird man sich mit dieser Neuerung abfinden
können. Sie ist die Folge davon, daß man aus der ländlichen
Grundbesteuerung das Ertragsmoment ganz ausgeschieden hat.
Die praktischen Konsequenzen, die diese ländliche Gewerbesteuer auf
die Ackerbau treibende Bevölkerung haben wird, namentlich bei einer
Vermehrung der Viehzucht, die doch wahrscheinlich ist, lassen sich
schwer schätzen. Soviel man hört, haben auch die Landwirte sich mit
dieser Neuerung ausgesöhnt. Eine nennenswerte Schädigung scheint
also von ihnen nicht befürchtet zu werden, sonst wären sie gewiß dagegen
aufgetreten. Hier galt anscheinend der Satz: „Minima non
curat praetor.“ Auch Handel und Industrie, die sehr eingehend
auf dem hessischen Handelskammertage mit dem neuen Gewerbesteuerprojekt
beschäftigt waren, haben keine zugkräftigen Einwendungen
dagegen gemacht, daß man nur das Anlage- und Betriebskapital
und nicht den gewerblichen Ertrag maßgebend für die
Besteuerung machen wollte. Dieser Vorgang darf aber nicht zu der
Annahme verführen, als gehe es in Hessen Handel und Industrie
gleichmäßig gut, so daß man nicht zu fürchten brauche, der bisherige
prozentuale Geschästsgewinn könne geschmälert werden. So kurzsichtig
sind unsere Handelsvertretungen nicht. Ausschlaggebend für
ihre Stellung sind jedenfalls zwei andere Momente. Einmal ist man
in Hessen froh, aus der ganz unhaltbaren bisherigen Gewerbesteuer
heraus- und in eine rationellere hineinzukommen, und zum anderen
beweisen die statistischen Anlagen des Gesetzentwurfs — und das ist
wohl die Hauptsache —, daß in Zukunft erheblich weniger an Gewerbesteuer
aufzubringen sein wird, also eine Entlastung eintritt.
Ich teile zum Beweise einige wenige Zahlen mit. An Gewerbesteuer
sind zurzeit folgende Summen aufzubringen:
In Darmstadt 250030 Mark
„ Mainz 456313 „
„ Offenbach 325619 „
„ Worms 196766 „
„ Gießen 129160 „
„ Bingen 60913 „