fullscreen: Geburtenrückgang u. Sozialreform

D. Bekämpfung des Geburtenrücdganges 87 
werden, wenn die WochenhHilfe dort noch weiter ausgedehnt wird. Die 
oben Koften der Kranfenverficherung IOreden ab, während die Leijtungen 
nicht entiprehend gewürdigt werden. Anders ftellt fich die Frage, wenn 
die WochenhHilfe aß eine hefondere Abteilung in der 
Arankenverficherung, foweit cs fi um nicht Frankenverfidherungspflichtige 
Mitglieder Handelt, eingerichtet würde. In diefer Abteilung Wnnte zugleich 
von der Gewährung eines Wocdhengeldes abgefjehen werden, 
io daß nur die Koften der Entbindung, der WodhHenpflege und der Still 
brämien zu deden jein würden. Die beteiligten Wödnerinnen find ja 
gewiß auch in ihrer Berufstätigkeit auf Zeit gehemmt, aber fie fönnen 
ji doch bald wieder um Haushalt und Gejhäft betimmern und verlieren 
jedenfalls fein Lohneinfommen, Die Koften der Verjicherung mürden fich 
{9 wejentlich mindern, während der NReichszujdhuß ihnen in derfelben Höhe 
zugute kommen würde wie den weibliden Mitgliedern der Kranfen- 
faile. E& würde genügen, wenn etwa in jedent Stadt und Landikreife je 
sine Ortskafie.eine folde Abteilung einridtete. Beiträge wie Leifhungen 
mürden gefondert zu verrechnen fein, demgemäß mid die Verwaltung, 
joweit e8 fich um die Leijtungen Handelt, gefondert organijiert werden 
müjfen. Mindejltenz müßte ein hefonderer Ausjchuß für den BZwed gebildet 
werben, in dent die gewählten Vertreter der Verjicherten diejer Abteilung 
die Mehrheit Hätten. 
Wenn ein durchareifender Erfolg gefichert werden foll, dann muß auch 
für dieje „minderbemittelten“ Selbitändigen und mithelfenden Hamilien- 
angehörigen die Bec}idherungspflicht gejeblich feitgelegt werden 
»tiva in der Weile, daB alle Ehefrauen bis zum 40., 45. oder 
50. Lebensjahre zum Beitritt verpflidhtet würden. Dankbare Auf- 
nahme bei den Beteiligten würde eine foldhe GSejegesbejtinmung aller- 
dings zunächft nicht finden, fo jehr auch ihr Beftes beabfichtigt ijt. Der 
Wiverftand wird vielleicht fogar fehr ftark fein. Wohltaten foll ınan mög- 
fichft wenig aufdrängen. Vielleicht Könnte e8 deshalb auch zunächtt in der 
Weifje verfucht werden, daß die Neichsunterjtüßhung von dem BZ eitritt 
abhängig gemacht wird. Dabei bleibt allerdings der Nachteil jeder freien 
Verficherung beftehen, daß die „JHlechten Rifiken“, d. h. die, die bald 
Unterjtügung erivarten, zujtrömen, während die guten Nifiken Jih fern- 
halten. Dem Könnte durch |Harje Beftimmungen über die Wartezeit 
jedenfall mehr alz ein Jahr) etwas gefteuert werden, aber das bleibt 
geltend, daß die Ziwangsverficherung die Leiltungstähigkeit am wirflanıften 
lichert. 
Was die Leitung des Neichsbeitrag3 anbetrifit, [jo kann dieje in der 
Weije erfolgen, daß das Reich etwa halbjährlich den Kranfenfaffen und 
ihren Abteilungen entweder einen prozentualen Anteil der nachgewiefenen 
Gezualidhen Ausaaben oder auch, was noch einfacher ft, für jeden Unter-
	        
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