Full text: Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

Dorrede. 
vorliegende Broschüre ist eine Gelegenheits- und Verteidi- 
'Cffi gungsschrift, die ich in drei Tagen zu Papier gebracht habe. 
Eine Gelegenheitsschrift ist sie um deswillen, weil sie ihre Entstehung 
einer Versammlung, die jüngst in Gießen stattfand, und die sich mit 
der Reform der hessischen Gemeindesteuern befaßte, verdankt. In der 
freien Diskussion habe auch ich das Wort ergriffen und meinen ab 
weichenden Standpunkt in aller Kürze klarzulegen versucht. Alle 
anderen Redner, die zu Worte kamen, waren anderer Ansicht und 
traten mir mit freundlichem Nachdruck entgegen. Von einem der 
Herren bekam ich freilich zu hören, daß es nicht zu billigen sei, daß 
ich gleichsam hinter den Kulissen oder gar erst nach Verabschiedung des 
Gesetzes die mühsame Arbeit der zuständigen Instanzen kritisieren 
wolle. Man könne verlangen, daß ich meine sachlichen Bedenken 
öffentlich und rechtzeitig vorbringe. Natürlich wurde mir auch bei 
dieser Gelegenheit, da ich eben meinen Beruf als Gesetzgeber ver 
fehlt habe und nur Professor geworden bin, angeweht, daß die 
„graue Theorie" für die Legislative kaum brauchbar sei. Niemand 
weiß das besser, als ich selbst. Ich habe das erst vor drei Monaten 
in meiner Schrift „Neue Steuerreformen in Staat und Gemeinde" 
mit den Worten ausgesprochen: „Eine wohlfeile Kritik vom Stand 
punkte eines alles besser wissenden Theoretikers ist bei Steuerreform- 
werken nicht recht am Platze. Die Achtung vor den enormen Schwierig 
keiten, die sich gerade folgerichtig durchgeführten und ernst und ge 
wissenhaft durchdachten Plänen auf diesem klippenreichen Gebiete ent>
	        
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