Full text : Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

Dorrede.

vorliegende  Broschüre  ist  eine  Gelegenheits-  und  Verteidi-'Cffi
  gungsschrift,  die  ich  in  drei  Tagen  zu  Papier  gebracht  habe.
Eine  Gelegenheitsschrift  ist  sie  um  deswillen,  weil  sie  ihre  Entstehung
einer  Versammlung,  die  jüngst  in  Gießen  stattfand,  und  die  sich  mit
der  Reform  der  hessischen  Gemeindesteuern  befaßte,  verdankt.  In  der
freien  Diskussion  habe  auch  ich  das  Wort  ergriffen  und  meinen  abweichenden ­
  Standpunkt  in  aller  Kürze  klarzulegen  versucht.  Alle
anderen  Redner,  die  zu  Worte  kamen,  waren  anderer  Ansicht  und
traten  mir  mit  freundlichem  Nachdruck  entgegen.  Von  einem  der
Herren  bekam  ich  freilich  zu  hören,  daß  es  nicht  zu  billigen  sei,  daß
ich  gleichsam  hinter  den  Kulissen  oder  gar  erst  nach  Verabschiedung  des
Gesetzes  die  mühsame  Arbeit  der  zuständigen  Instanzen  kritisieren
wolle.  Man  könne  verlangen,  daß  ich  meine  sachlichen  Bedenken
öffentlich  und  rechtzeitig  vorbringe.  Natürlich  wurde  mir  auch  bei
dieser  Gelegenheit,  da  ich  eben  meinen  Beruf  als  Gesetzgeber  verfehlt ­
  habe  und  nur  Professor  geworden  bin,  angeweht,  daß  die
„graue  Theorie"  für  die  Legislative  kaum  brauchbar  sei.  Niemand
weiß  das  besser,  als  ich  selbst.  Ich  habe  das  erst  vor  drei  Monaten
in  meiner  Schrift  „Neue  Steuerreformen  in  Staat  und  Gemeinde"
mit  den  Worten  ausgesprochen:  „Eine  wohlfeile  Kritik  vom  Standpunkte ­
  eines  alles  besser  wissenden  Theoretikers  ist  bei  Steuerreformwerken
  nicht  recht  am  Platze.  Die  Achtung  vor  den  enormen  Schwierigkeiten, ­
  die  sich  gerade  folgerichtig  durchgeführten  und  ernst  und  gewissenhaft ­
  durchdachten  Plänen  auf  diesem  klippenreichen  Gebiete  ent>
            
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