3. Die Stabilisierungskrise.
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zu dieser Erleichterung beigetragen, wenn auch die Verhältnisse
noch schwierig genug liegen,, und auch noch auf lange hinaus bleiben
werden. Liegt es doch in der Natur einer solchen Stabilisierungskrise,
daß sie nur langsam und sehr nach und nach abflauen
kann. Solche Störungen müssen auch natürlich um so länger andauern,
je mehr Fehler bei ihrer Bekämpfung gemacht werden. Auf
die zu weitherzige Kreditpolitik der Reichsbank ist bereits oben
hingewiesen worden, und daß daneben auch noch andere Fehler gemacht
worden sind, unter welchen die Wirtschaft schwer zu leiden
hat, ist in der Öffentlichkeit häufig genug betont worden 1 ).
Wie lange eine solche Krise dauern kann, das zeigen die Verhältnisse
in Österreich und der Tscheeho-Slowakei, wo diese Wirtschaftsstörungen
noch am Ende des Jahres 1924 in ganz erheblichem
Umfange vorhanden sind, trotzdem die Stabilisierung lange vor derjenigen
in Deutschland erfolgt ist. Dabei haben sich die Verhältnisse
in Deutschland noch relativ günstig entwickelt, was sich vor
allem darin zeigte, daß in den ersten Monaten der Stabilisierung
trotz aller Ungunst der Verhältnisse die Wirtschaft von schweren
Erschütterungen verschont geblieben ist. Es hing dies zum Teil
sicher mit der oben besprochenen weitherzigen Kreditpolitik der
Reichsbank zusammen, es trug aber dazu auch die Tatsache wesentlich
bei, daß, wie wir oben gesehen haben, in den letzten Wochen
vor der Stabilisierung infolge des dauernden Währungssturzes die
wirtschaftlichen Zustände bei uns so heillose waren, daß dadurch
die absatzfördernden Momente eines Währungsrückganges vollständig
r ) So schrieb die Diskontogesellschaft in ihrem Geschäftsbericht für das
Jahr 1923: „Der Mangel an Kapital und die gewaltige Steigerung der Zinssätze,
auch für kurzfristige Gelder, führten zu einer vollständigen Des>-Organisation
des Geldmarktes. Diese wurde noch dadurch gefördert, daß die
Staatsaufsicht über die staatlichen und kommunalen Geldinstitute völlig versagte
und diesen gestattete, ihre Mittel nicht ihrer eigentlichen Zweckbestimmung
zuzuführen, sondern ohne Rücksicht auf das damit verbundene Risiko,
zu möglichst hohen Zinssätzen im offenen Markte auszuleihen, im wilden
Wettlauf den Kettenhandel mit Geld zu fördern und die Zinssätze für den Verbraucher
in ungerechtfertigterWeise zu steigern.“ In der „Kölnischen Zeitung“
vom 31. Oktober 1924 hieß es u. a.: „Jedoch kann nicht genug beklagt werden,
daß die geradezu wucherische Zinspolitik, die von der Reichsbahn und Zollverwaltung
bei Fracht- und Steuerstundungen betrieben wird, viele Gewerbetreibende
dazu veranlaßt, ihre Zuflucht zu solchen Geldstellen zu nehmen, die
zwar hohe Einlagezinsen gewähren, aber geradezu barbarische Leihzinsforderungen
stellen, Noch heute werden ja bei Frachtstundungen Zinssätze von
Vi °/o täglich nebst einer Gebühr von 6 pro Mille für wöchentlich gestundete
Frachtschulden berechnet, was zusammen 18 Q/o jährlich ausmacht. Die Zollämter,
die bei Zollstundungen obendrein eine Sicherheitsleistung durch eine
Kreditversicherungsgesellschaft verlangen, berechnen trotzdem für die Stundung
12 o/o im Jahr. Einschließlich der Prämien an die Gesellschaften usw.
beläuft sich der gesamte Zinssatz mindestens auf 18o/o.“