fullscreen: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

21 
durften die anderen Berliner Zeitungen sich mit einer Pausch- 
summe von 2 Talern jährlich für jedes Exemplar absinden. 
Eine Ergänzung erfuhr der Tarif später durch einige Sonder 
vorschriften, die im Interesse der Orte ohne Buchhandlungen 
und zur Erleichterung des Bezuges von Zeitungen, die am 
Abonnemcntsorte selbst erschienen, erlassen wurden. Danach 
durfte vom Jahre 1826 ab jedes Postamt die Besorgung 
bestimmter wissenschaftlicher Zeitschriften, die im „Preiscvurant" 
besonders aufgeführt waren, gegen Bezahlung des Sorti 
menterpreises vermitteln?) Bestellungen auf diese Zeitschriften 
wurden indessen immer nur für ein ganzes Jahr angenommen, 
auch erfolgte die Besorgung monatlich höchstens einmal und 
nur mit der langsamen Fahrpost. Vom Jahre 1835 ab 
wurde es der Post gestattet, auch Bestellungen auf Zeitungen 
entgegenzunehmen, deren Herausgabe im Bezirke des Post 
amts selbst erfolgte. Ein Entgelt für die Dienste der Post 
war im ersten Falle nicht zu leisten; im zweiten Falle hatte 
der Verleger der Post zunächst nur Rabatt zu gewähren, 
vom Jahre 1840 ab jedoch auch Provision in Höhe eines 
Drittels der Sätze für den Fernverkehr?) 
Der Tarif von 1821 trat im Jahre 1848 außer Kraft. 
Vom 1. Oktober 1848 ab wurde die Provision im allge 
meinen auf 25 °/ 0 des Einkaufspreises der Zeitungen fest 
gesetzt, es durfte aber zunächst an Provision niemals mehr 
berechnet werden, als wie nach dem Tarif von 1821 zu er 
heben geivesen wäre?) Eine Mindestgebühr kam dagegen nur 
für den Bezug ausländischer Zeitungen in Ansatz. Sie betrug 
10 Sgr. jährlich für jedes Exemplar. Für den Inlands- 
Verkehr unterblieb eine entsprechende Anordnung. Weitere 
Neuerungen im Zeitungsprovisionsweseu waren die Abschaffung 
des Rabatts, die Aufhebung der im Jahre 1826 eingeführten 
i) Archiv 1884 S. 294. - Die Post befaßte sich schon im 17. 
und 18. Jahrhundert z. T. mit öem Bertrieb von Büchern und Ka 
lendern (Archiv 1876 S. 669; Archiv 1899 S. 648 f.). 
a ) Archiv 1884 S. 294; Poststatistik 1882 S. 73; Hüttner 1847 
VIII S. 9. 
8 ) Gesetz 1852, Berlin S. 162.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.